Jahresarchiv: 2012

Bezahl-Sticker macht Handys fit für das mobile Bezahlen

Giesecke & Devrient (G&D) stellt den ersten Bezahl-Sticker vor, der den Spezifikationen der deutschen Kreditwirtschaft entspricht. Auf ein Handy oder Smartphone geklebt, wird damit das kontaktlose Bezahlen auch mit nicht-NFC-fähigen Geräten möglich. Der Bezahl-Sticker „SECCOS® Mobile“ ist für das kontaktlose Bezahlverfahren MasterCard® PayPass(TM) zertifiziert. Damit können Bankkunden weltweit an über 350.000 PayPass-Akzeptanzstellen ihre Rechnung begleichen.

Zwar gibt es inzwischen etwa 50 NFC-fähige Smartphone-Modelle. Ihre Verbreitung ist jedoch noch relativ gering, weshalb Bezahl-Sticker als Brückentechnologie eine wichtige Rolle auf dem Weg zum mobilen Bezahlen per Handy einnehmen. Speziell für den deutschen Markt hat Giesecke & Devrient jetzt die Aufkleber-Variante SECCOS Mobile entwickelt, das mit dem Betriebssystem SECCOS (Secure Chip Card Operating System) arbeitet, dem Betriebssystem der deutschen Kreditwirtschaft für Chipkarten. Entsprechend den Anforderungen der ausgebenden Bank lassen sich die Sticker als Prepaid-, Debit- oder Kreditkarte konfigurieren.

Erste Kunden für den Bezahl-Sticker sind die Sparda-Bank Hamburg sowie DONNER & REUSCHEL. Der Deutsche Genossenschafts-Verlag (DG VERLAG), Systemintegrator und Partner genossenschaftlicher Banken sowie weiterer Institute, stattet die Banken im Rahmen eines Feldversuchs der genossenschaftlichen FinanzGruppe damit aus.

Werden die nur 48 x 28 Millimeter großen G&D-Aufkleber als MasterCard-Kreditkarten eingesetzt, können Benutzer damit an über 350.000 kontaktlosen PayPass-Bezahlterminals in weltweit 37 Ländern bezahlen. Jede Transaktion wird dabei auf der Kreditkartenabrechung ausgewiesen. Bei Beträgen bis 25 Euro entfallen PIN-Eingabe oder Unterschrift, wodurch sich die Transaktionszeit gegenüber einer gewöhnlichen Kartenzahlung um etwa ein Viertel verkürzt, gegenüber Barzahlungen sogar um die Hälfte. Bei Beiträgen über 25 Euro bestimmt die ausgebende Bank, ob eine Authentisierung durch PIN oder Unterschrift erforderlich ist. In Deutschland können Bankkunden bereits an verschiedenen PayPass-Akzeptanzstellen bezahlen. Dazu gehören Aral, Vapiano, McDonalds, Thalia, Douglas sowie Edeka. MasterCard stellt auf seiner Webseite über seinen PayPass Locator eine Übersicht der kontaktlosen Bezahlterminals in der eigenen Umgebung bereit.

Pressemiteilung von Giesecke & Devrient

HDI-Gerling überarbeitet seine Haftpflichtsparte

Im Juli 2012 stellt die HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG umfassend überarbeitete Haftpflichtprodukte zur Verfügung. Mit vielen Highlights und im Sinne der Haftungssicherheit und Kundenfreundlichkeit hat der Versicherer sein Leistungsangebot in der Vermögensschaden-Haftpflicht, der Berufshaftpflicht für Ärzte und Gesundheitsfachberufe, der Berufshaftpflicht für Architekten, Ingenieure und Sachverständige sowie in der Betriebshaftpflicht weiter verbessert.

Auf Basis der langjährigen Erfahrung, über die HDI-Gerling in der Haftpflichtversicherung verfügt, bietet der Versicherer mit der neuen Bedingungs- und Tarifgeneration umfangreiche Deckungskonzepte mit vielen herausragenden Leistungen. Die Konzepte sind so gestaltet, dass Kunden umfassend abgesichert sind und zu jeder Zeit den vollen Überblick über ihren Versicherungsschutz haben.

Neben einem Mehr an Übersichtlichkeit hat HDI-Gerling seinen Haftpflichtversicherungsschutz auch mit zusätzlichen Leistungen erweitert. Dazu gehören die Reduzierung der Selbstbeteiligung in vielen Bereichen und das Anheben verschiedener Sublimits. Darüber hinaus, erwarten Versicherungsnehmer in den verschiedenen Sparten unter anderem folgende Highlights:

Vermögensschaden-Haftpflicht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte

   – Abwehrschutz beim Vorwurf wissentlicher Pflichtverletzung
   – Mitversicherung von Insolvenzverwaltertätigkeiten
   – Reduzierung bei Grundprämien, Sozienstaffel und Mitarbeiterberechnung

Heilwesen-Haftpflicht für Ärzte und Gesundheitsfachberufe

   – Personen-, Sach- und Vermögensschaden mit einer jährlichen dreifach Maximierung
   – Innovatives Spezialkonzept für Großpraxen (ab 4 Partnern)
   – „Prophylaxe vor Therapie“ – neue Kooperationen mit Vorteilen für die Versicherungsnehmer

Planungshaftpflicht für Architekten, Ingenieure und Sachverständige

   – Deckungssummenerhöhung für Sach- und Vermögensschäden
   – Lockerung der Berufsbildklausel, z. B. Baustofflieferantenanteil
   – Spezielle Angebote für Kleinbüros und Existenzgründer

Betriebshaftpflichtprodukte für Firmenkunden

   – Modernes Haftpflichtkonzept für produzierende und Großhandels-Betriebe inkl. Quasihersteller
   – Erweiterung „Sonstige Vermögensschäden“ z. B. bei Schäden aus Datenverlust
   – Verbesserung der Selbstbehalts-Positionen bei UHV- und USV-Basisrisiken

„Für die Freien Berufe, sowie kleine und mittlere Unternehmen ist es besonders wichtig, einen zuverlässigen, zeitgemäß aufgestellten Versicherer als Partner an der Seite zu haben“, weiß Gerhard Frieg, Vorstand Produktmanagement und Marketing HDI-Gerling. „Als einer der führenden Versicherer Deutschlands im Bereich Haftpflicht ist es HDI-Gerling daher besonders wichtig, den traditionell hohen Leistungsstandard zu halten und beständig weiter zu entwickeln.“

Die HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG bietet Sachversicherungslösungen für Privatkunden und Firmenkunden. Dabei reicht die Angebotspalette von Kfz-Versicherungen über private Haftpflicht- und Hausratversicherungen bis hin zu Komplettlösungen für kleine und mittlere Unternehmen und speziellen, berufsbezogenen Lösungen für Freie Berufe. Auf den Beratungs- und Serviceanspruch von Versicherungskunden geht HDI-Gerling Firmen und Privat deutschlandweit mit einer eigenen Ausschließlichkeitsorganisation sowie kooperierenden Versicherungsmaklern ein. HDI-Gerling Firmen und Privat gehört zum Talanx-Konzern, der nach Prämieneinnahmen (2011) drittgrößten deutschen und elftgrößten europäischen Versicherungsgruppe (1).

(1) Quelle: KPMG 2012 auf der Grundlage der Geschäftsberichte der jeweiligen Versicherungsgesellschaften

Pressemitteilung der HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG

Euro-Banknoten: Zahl der Fälschungen geht leicht zurück

Rund 19.000 falsche Euro-Banknoten hat die Bundesbank im ersten Halbjahr 2012 registriert. Damit ist die Zahl der Fälschungen im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2011 um 5% gesunken.

Diese rückläufige Entwicklung zeichnete sich bereits im vergangenen Jahr ab: Mit rund 39.000 falschen Banknoten wurde 2011 das niedrigste Niveau seit Einführung des Euro-Bargeldes 2002 erreicht. Rein rechnerisch entfallen damit pro Jahr fünf falsche Banknoten auf 10.000 Einwohner – mit diesem Wert liegt Deutschland deutlich unter dem Durchschnitt der Eurozone. Der verursachte Schaden stieg im vergangenen Halbjahr dennoch leicht von 1,0 Mio. Euro auf 1,1 Mio. Euro an, da vermehrt Fälschungen von größeren Stückelungen aufgegriffen wurden. Am häufigsten wird aber nach wie vor der 20 Euro-Schein gefälscht, mit deutlichem Abstand vor dem 50 Euro-Schein.

Das Falschgeldaufkommen nimmt in der gesamten Eurozone ab: Mit rund 251.000 registrierten falschen Euro-Banknoten im ersten Halbjahr 2012 ist das Falschgeldaufkommen im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2011 um 19% gesunken. Im Vergleich zum durchschnittlichen Banknotenumlauf in der Eurozone (14,6 Milliarden im ersten Halbjahr 2012) ist das Falschgeldaufkommen sehr niedrig.

Trotz des aktuellen Rückgangs beim Falschgeld sollten Banknoten stets aufmerksam geprüft werden, denn für Falschgeld gibt es keinen Ersatz.

Pressemitteilung der Bundesbank

ING-DiBa bietet mit Riester-Rente Plus Altersvorsorgeprodukte

Die ING-DiBa vertreibt in Kooperation mit dem Direktversicherer Hannoversche die neue Riester-Rente Plus. Riester-Rente Plus basiert auf der mehrfach ausgezeichneten Hannoverschen Riester-Rente, die für ING-DiBa Kunden nochmals günstiger gemacht wurde. Die Kosten der Riester-Rente Plus während der gesamten Vertragslaufzeit liegen bei sehr niedrigen 5,5%. Zum Vergleich: Die durchschnittlichen Kosten von Riester-Verträgen liegen aktuell bei 12,8% (Quelle: Morgen & Morgen, Mai 2012). Der Vorteil: Jeder Cent, der nicht für Kosten ausgegeben wird, erhöht die spätere Rente. Das neue Produkt ist exklusiv für Kunden der ING-DiBa und deren Ehepartner erhältlich.

Mit der Riester-Rente Plus bietet die ING-DiBa erstmals ein spezielles Produkt für die Altersvorsorge an. Die Kooperation zwischen ING-DiBa und der Hannoverschen führt zwei starke Unternehmen zueinander und vereint passgenau die Vorteile des kosteneffizienten Direktvertriebs der beiden Unternehmen. Die ING-DiBa übernimmt im Rahmen der Kooperation die Kundenansprache und Weiterleitung der Kunden an die Hannoversche. Diese wiederum berät die Interessenten, erstellt individuelle Angebote und kümmert sich um die Vertragsführung. Die aktive Vermarktung des Produkts durch die ING-DiBa wird im Herbst dieses Jahres starten. Weitere Einzelheiten zur Riester-Rente Plus sind ab sofort hier verfügbar: www.ing-diba.de/altersvorsorge/riester und https://riesterplus.hannoversche.de.

Pressemitteilung der ING-DiBa AG

Kontaktlos bezahlen mit der comdirect Visa-Karte

Kunden von comdirect erhalten ab sofort Visa-Karten, die weltweit kontaktloses Bezahlen ermöglichen. Die Karten sind mit der neuen Visa payWave-Funktion ausgestattet. Der Vorteil: Beim Bezahlen müssen Kunden ihre Visa-Karte nicht mehr in das Kartenterminal stecken. Stattdessen halten sie die Karte nur noch kurz vor ein Lesegerät. In Deutschland können so Einkäufe unter 25 Euro ohne Unterschrift oder PIN bezahlt werden. Neukunden von comdirect erhalten die neue Karte ab sofort. Bei Bestandskunden werden die Karten sukzessive ausgetauscht, auf Wunsch erhalten sie sie jederzeit.

„Modernes Bezahlen funktioniert kontaktlos. comdirect ist eine der ersten Banken, die die neue Visa payWave-Funktion anbietet“, sagt Sabine Münster, Leiterin Banking bei comdirect. Im Alltag heißt das: Langes Suchen nach Kleingeld entfällt, die Zahlungen werden sekundenschnell abgewickelt und über das Konto abgebucht. Ein weiterer Vorteil: „Beim kontaktlosen Bezahlen geben Kunden ihre Karte nicht aus der Hand. Zudem garantiert die Chip-Technologie ein hohes Maß an Sicherheit“, so Münster. Das Kontaktloszeichen auf der Vorderseite der Karte zeigt an, ob die Karte mit der neuen Funktion ausgestattet ist.

Visa payWave nutzt die Technologie „Near Field Communication“ und ist mit dem derzeit höchstmöglichen Verschlüsselungsstandard ausgerüstet. In Europa ist die comdirect Visa-Karte mit payWave bislang an über 260.000 Terminals einsetzbar, Tendenz steigend. Kunden können überall dort kontaktlos mit ihrer Visa-Karte zahlen, wo sie das Visa-Logo und das Kontaktlos-Akzeptanzsymbol sehen:

Die kostenlose comdirect Visa-Karte erhalten Kunden der comdirect bank auf Wunsch, wenn sie das kostenlose Girokonto mit Zufriedenheitsgarantie eröffnen.

Pressemitteilung der comdirect bank AG

Württembergische mit neuem PKW-Tarif

Rechtzeitig zum Sommeranfang hat die Württembergische Versicherung AG, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), ihren PKW-Tarif optimiert. Seit 1. Juli 2012 ist beispielsweise im „PremiumSchutz“ der Deckungsumfang um die Elementargefahren Erdbeben und Eislawinen erweitert.

Über den neuen Tarif können sich insbesondere Fahrer freuen, die unfallfrei Auto fahren: Neben zahlreichen Leistungsverbesserungen führt die Württembergische die verlängerte Schadenfreiheits-Staffel bis SF35 ein. Wer 35 Jahre und länger unfallfrei fährt, wird im neuen Tarif mit einem Beitragssatz von 20 Prozent anstatt der bisher üblichen 30 Prozent eingestuft. Daneben können Kundenkinder unter bestimmten Voraussetzungen sogar mit bis zu 60 Prozent eingestuft werden.

Auch für Familien bietet die Württembergische Neuerungen. Auf Wunsch kann ein sogenannter „Fahrerkreis Familie“ eingerichtet werden. Wer dies wünscht, erhält bessere Konditionen und muss dafür lediglich Partner und Nebenfahrer – beispielsweise Kinder oder Großeltern – namentlich angeben.

Weiterhin belohnt die Württembergische Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Antrieb – egal welcher Art – mit einem Preisnachlass. Ist das Fahrzeug zusätzlich aus der Kategorie „Kleinstwagen“, wie zum Beispiel der Elektro-Smart, gibt es einen weiteren Nachlass.

Zum 1. Juli 2012 wurde das Wechselkennzeichen am Markt eingeführt. Als Alternative zum Saisonkennzeichen kann beispielsweise der Besitzer eines klassischen PKW und eines Cabrios oder Wohnmobils mit einem einzigen Kennzeichen jeweils beide Fahrzeuge abwechselnd fahren. Das honoriert die Württembergische mit einem zusätzlichen Preisvorteil.

Bereits seit Jahren gehört der Stuttgarter Traditionsversicherer mit seiner Spezialversicherung „Best for Cars“ für Oldtimer, Youngtimer und Sammler zu den führenden Anbietern im Oldtimer-Segment. Auch für andere Fahrzeugarten wie Exoten, Motorräder, Camping- oder Fun-Fahrzeuge hält die Württembergische Spezialtarife bereit.

Pressemitteilung der Württembergischen Versicherung AG

Helvetia bringt überarbeitete Produktpalette im Privatkundengeschäft auf den Markt

Unter dem Namen PrivateLine bietet die Versicherung Helvetia seit 01. Juli ihre neu gestaltete Produktpalette in der Schaden- und Unfallversicherung an. Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude- und Unfallversicherung wurden komplett überarbeitet. Ein flexibles Bausteinsystem bietet zusätzlichen Schutz – je nach persönlichem Bedarf.

Die einzelnen Versicherungen sind ab sofort in einer Basis- und einer Komfort-Variante erhältlich. Je nach individuellem Bedarf lassen sich zum Komfortschutz weitere Zusatzbausteine frei hinzu wählen. Wer mehrere Verträge bei der Helvetia abschließt, erhält zudem bis zu 15 Prozent Rabatt auf die Versicherungsprämie. Alle PrivateLine Produkte zeichnen sich in der Komfort-Variante durch eine sogenannte Update-Garantie aus. Werden Leistungen erweitert, passt die Helvetia automatisch die bestehenden Verträge an die verbesserten Bedingungen an – ohne Mehrkosten. Damit können Kunden sicher sein, auch in Zukunft immer die besten Leistungen zu erhalten. Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit lässt sich außerdem die Prämienzahlung bis zu zwölf Monate aussetzen.

In allen PrivateLine Versicherungen ist der „Baustein ARAG JuraTel“ in Kooperation mit der ARAG SE wählbar. Enthalten ist etwa eine telefonische Erstberatung durch zugelassene Rechtsanwälte in allen Rechtsangelegenheiten.

Bei der Hausrat-Versicherung verzichtet die Helvetia auf Leistungskürzungen bei grober Fahrlässigkeit. Ab sofort sind Seng- und Schmorschäden zum Neuwert mitversichert. Der „Baustein Unterwegs“ etwa schützt den Besitz auch außerhalb der eigenen vier Wände. Wird zum Beispiel die Dachgepäck-Box auf dem Autobahnrastplatz aufgebrochen oder kommt das Reisegepäck selbst nach 24 Stunden am Urlaubsort nicht an, leistet die Helvetia.

In der Privat-Haftpflichtversicherung sind Sach-, Personen- und Vermögensschäden pauschal bis 15 Mio. Euro versichert, mit dem „Baustein Plus“ lässt sich die Versicherungssumme auf 50 Mio. erhöhen. Zudem sind ab sofort Schäden bis 100.000 Euro durch Kinder und Enkelkinder bis sieben Jahre mitversichert, die für ihre Taten noch nicht verantwortlich gemacht werden können (Deliktunfähigkeit). So genannte Gefälligkeitshandlungen – etwa bei Umzugshilfe – sind jetzt im Leistungskatalog ebenso enthalten wie Schäden bei Verlust fremder Schlüssel bis 100.000 Euro.

Neu in der Unfall-Versicherung ist der „Reha-Manager“. Wer einen Unfall hatte, muss meist erst einmal sein Leben wieder organisieren. Ab einem Krankenhausaufenthalt von mindestens 10 Tagen oder einem Invaliditätsgrad von mindestens 20 Prozent steht der Reha-Manager mit Rat und Tat bei allen medizinischen, beruflichen und pflegerischen Fragen zur Seite. Erstmals eingeschlossen sind auch Schäden durch so genannte Eigenbewegungen, wie etwa Bänderrisse durch Umknicken beim Fußball-Spielen.

Neu in der Wohngebäudeversicherung ist, dass bei der Helvetia ab sofort auch der Mietausfall versichert ist, wenn das Gebäude gewerblich genutzt wurde. Der Baustein „Rohr Plus“ bietet weitreichende Deckung, da Ableitungsrohre auf dem Grundstück ebenso versichert sind wie solche außerhalb des Grundstückes.

„Mit der PrivateLine bieten wir unseren Kunden modernste Versicherungslösungen, die genau ihren Bedarf treffen“, sagt Dr. Moritz Finkelnburg, Vorstand der Helvetia. So hätten Kunden die Sicherheit, keine Leistungen bezahlen zu müssen, die sie nicht bräuchten. Außerdem sinke die Gefahr, wichtige Leistungen aus Versehen nicht abgedeckt zu haben.

Pressemitteilung der Helvetia Gruppe

Viele Autofahrer wollen auf neue Wechselkennzeichen umsteigen

Seit 1. Juli können Autofahrer in Deutschland Wechselkennzeichen beantragen und damit zwei Fahrzeuge mit einem Nummernschild nutzen – abwechselnd. Das spart Kosten bei der Kfz-Versicherung. Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der DEVK Versicherungen ergab: 20 Prozent der Bundesbürger können sich vorstellen, zwei Autos auf ein Wechselkennzeichen umzustellen.

Naheliegend sind Wechselkennzeichen für Autofahrer, die zusätzlich ein Wohnmobil, einen Oldtimer oder ein Cabrio besitzen. Denn gegenüber Saisonkennzeichen gibt es damit die Möglichkeit, die Fahrzeuge ganzjährig zu nutzen, wenn auch nicht gleichzeitig. Wechselkennzeichen sind außerdem für zwei Pkw oder zwei Motorräder möglich, nicht jedoch für ein Auto und ein Zweirad. Trotzdem sagen 19 Prozent der Bundesbürger, dass sie „bestimmt“ oder „wahrscheinlich“ ein Wechselkennzeichen beantragen werden – so das Ergebnis einer bevölkerungsrepräsentativen Umfrage, für die das Kölner Marktforschungsinstitut YouGov im Juni 2012 rund 1.000 Bundesbürger über 18 Jahre befragte.

Im Gegensatz zum Wechselkennzeichen in Österreich und in der Schweiz ist die Neuregelung in Deutschland nicht mit steuerlichen Vergünstigungen verbunden. Profitieren können Fahrzeughalter aber durch Rabatte in der Kfz-Versicherung. So bietet die DEVK bei der Versicherung von Wechselkennzeichen einen nach Fahrzeug- und Versicherungsarten differenzierten Beitragsnachlass von bis zu 25 Prozent pro Vertrag. Bei Wechselkennzeichen gibt es je Fahrzeug einen Kfz-Versicherungsvertrag.

Außer dem Beitragsnachlass bietet die DEVK eine Vergünstigung bei der Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse. Wer ein Wechselkennzeichen nutzt, erhält für das zweite Fahrzeug dieselbe Rabattstufe wie für den Erstwagen. Das ist deutlich vorteilhafter als eine Einstufung mit Zweitfahrzeugrabatt. Die bessere Rabattklasse gilt natürlich nur, wenn und solange beide Wechselfahrzeuge bei der DEVK versichert sind. Wer künftig mit Wechselkennzeichen fahren möchte, sollte wissen: Sobald die Fahrzeuge umgemeldet sind, können laufende Verträge auf den Tarif für Wechselkennzeichen umgestellt werden.

Die Umfrage-Ergebnisse.

Frage: Können Sie sich vorstellen, ein Wechselkennzeichen für zwei Ihrer Fahrzeuge zu nutzen?
9 Prozent: bestimmt
10 Prozent: wahrscheinlich
17 Prozent: vielleicht
17 Prozent: wahrscheinlich nicht
17 Prozent: bestimmt nicht
3 Prozent: weiß nicht
27 Prozent: ich besitze keine zwei Fahrzeuge

N= 1.078

Daten zur Methodik der Umfrage
Grundgesamtheit: 1.078 Bundesbürger ab 18 Jahre
Befragungsart: bevölkerungsrepräsentative Onlinebefragung
Befragungszeitraum: 26.06.2012 – 28.06.2012
Umfrage von: YouGov im Auftrag der DEVK Versicherungen

Pressemitteilung der DEVK Versicherungen

Kläger scheitert mit seiner Klage gegen die elektronische Gesundheitskarte

Der 32-jährige, aus Wuppertal stammende Kläger hatte in dem Rechtstreit gegen die Bergische Krankenkasse Solingen datenschutzrechtliche Bedenken gegen die beabsichtigte Einführung der eGK erhoben. Die Datenspeicherung auf der eGK wird gegenüber der bisherigen Krankenversicherungskarte so erweitert, dass auf freiwilliger Basis neben den schon heute gespeicherten Daten (wie Name, Anschrift, Gültigkeitsdauer) nun auch vertrauliche personenbezogene, den Gesundheitszustand betreffende Angaben auf der Karte hinterlegt werden können. Zu diesen Daten gehören z.B. Angaben zur Versorgung im Notfall, ein elektronischer Arztbrief oder Angaben zur Medikamenteneinnahme. Derzeit verfügt der Kläger noch über eine bis zum Ende des Jahres gültige Krankenversicherungskarte.

Die Kammer hat die Klage abgewiesen. In der mündlichen Urteilsbegründung hat die Vorsitzende ausgeführt, dass der Kläger gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Befreiung von der eGK habe. Eine Befreiung von der Pflicht zur eGK sei gesetzlich nicht vorgesehen. Dies sei auch verfassungsrechtlich unbedenklich. Der Versicherte bestimme selbst über die Informationen, die auf der eGK gespeichert würden. Allein im Hinblick auf Pflichtangaben sei der Kläger jedoch nicht beschwert, da diese identisch seien mit den Angaben auf der bisherigen Krankenversicherungskarte. Die eGK weise im Übrigen nur nach, dass der Kläger in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sei. Der Sachleistungsanspruch des Klägers werde durch die eGK nicht berührt.

Im Hinblick auf den konkreten Streitgegenstand, so die Vorsitzende ausdrücklich abschießend in der Urteilsbegründung, gebe es daher keine Veranlassung, auf die (datenschutz-)rechtlichen Bedenken bezüglich der weiteren jedoch freiwilligen und erst zukünftigen Speichermöglichkeiten auf eGKn im Allgemeinen einzugehen. Aufgabe des Gerichts sei nicht die umfassende Prüfung der Rechtmäßigkeit der Einführung der eGK, sondern die konkrete Beschwer des Klägers.

Urteil vom 28.06.2012 – Az.: S 9 KR 111/09 – nicht rechtskräftig –

Pressemitteilung des Sozialgericht Düsseldorf

Neuer Kfz-Tarif der Generali Versicherungen

Mehr Leistungen und mehr Wahlmöglichkeiten: Die Generali Versicherungen haben zum 1. Juli 2012 einen neuen Kfz-Tarif auf den Markt gebracht, mit dem das Unternehmen seinen Kunden optimalen Schutz im Straßenverkehr bietet und gleichzeitig seinen Anspruch als Serviceversicherer untermauert.

Bei stabilen Beiträgen bietet der Tarif zahlreiche Leistungserweiterungen: Der Zusatzbaustein FahrerPLUS, den Kunden zusätzlich zum Haftpflichtschutz wählen können, sichert Autofahrer jetzt auch bei der Nutzung eines Mietwagens im Ausland ab. Zudem sind mit ihm nun sämtliche Fahrzeuginsassen geschützt, sofern sie aus der Kfz-Haftpflicht keine Leistungen geltend machen können. Bei unverschuldeten Unfällen im Ausland erhalten Kunden der Generali Versicherungen mit FahrerPLUS nun die gleiche Entschädigung wie in Deutschland.

„Wir haben bei der Gestaltung des Tarifs gezielt auf verbesserten Service gesetzt. Das zeigt sich auch beim erweiterten Umfang des Unfallassistenten“, erklärt Matthias Trüstedt, Bereichsleiter Geschäftssteuerung Kfz. So können sich Kunden mit dem neuen Gesundheitstelefon bei medizinischem Personal aller Fachgebiete Rat zu Erkrankungen, Arzneimitteln oder der Organisation von Vor- und Nachsorgeterminen einholen. Zudem bietet der Unfallassistent die Wahl zwischen einer jeweils vierwöchigen Kostenerstattung für haushaltsnahe Dienstleistungen (Wohnungsreinigung, Einkaufsservice etc.) oder einem Fahrdienst zu Ärzten, Behörden und Krankengymnastik.

Tarif mit Ausrichtung auf Unisex-Tarife und Wechselkennzeichen
Gleichzeitig liefert der neue Kfz-Tarif eine Antwort auf die Anforderungen, die das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Unisex-Tarifen mit sich bringt. Während bisher die Prämien bei jungen Fahrern bis 23 Jahre geschlechtspezifisch ermittelt wurden, erfolgt dies nun geschlechtsunabhängig. Auch mit den Lösungen für Wechselkennzeichen kommen die Generali Versicherungen aktuellen politischen Vorgaben nach. Voraussetzung für Wechselkennzeichen sind dieselbe Fahrzeugklasse und Abmessung der Kennzeichen. Aufgrund der geringeren Fahrzeugnutzung bei Verwendung eines Wechselkennzeichens gibt es hierfür einen Sondertarif mit attraktivem Preisnachlass. „Mit der Überarbeitung werden die Generali Versicherungen sämtlichen Ansprüchen, die an einen modernen, kundenorientierten Kfz-Tarif gestellt werden, gerecht“, so Trüstedt.

Zusätzliche Neuerungen: Die Weiterstufung der Schadenfreiheitsklasse erfolgt nun unabhängig von der Beitragsfälligkeit immer zum 1. Januar eines Jahres. Somit können Kunden ihre Vertragsabläufe über das gesamte Kalenderjahr verteilen, ohne finanzielle Nachteile befürchten zu müssen. Beim Pkw wird zudem die Zahl der Schadenfreiheitsklassen von 25 auf 35 erweitert.

Ein weiteres Plus: Statt wie bisher ausschließlich Bissschäden durch Marder übernehmen die Generali Versicherungen jetzt die Kosten für Bissschäden durch alle Tiere. Und mit dem neuen Zusatzbaustein „MeinTierPLUS“ bietet die Generali Versicherungen auch optimale Absicherung für mitfahrende Hunde und Katzen. Der Versicherer erstattet bei einem Unfall Kosten für eine tierärztliche ambulante und/oder stationäre Behandlung, Kosten für einen Aufenthalt in einem Tierheim oder einer Tierpension, wenn der Tierhalter selbst verletzt wird und seinen Hund oder seine Katze nicht versorgen kann, sowie gegebenenfalls Bestattungskosten.

Pressemitteilung der Generali Versicherungen