Der weltweite Online-Marktplatz eBay (www.ebay.de) hat die Einführung einer neuen Zahlungsabwicklung auf seinem deutschen Online-Marktplatz angekündigt. Im Rahmen des neuen Prozesses werden die Käufer den Preis für einen bei eBay.de erworbenen Artikel nicht mehr an den Verkäufer, sondern an eBay bezahlen und eBay wird den Verkäufer auszahlen. Ab Sommer dieses Jahres soll die neue Zahlungsabwicklung den derzeitigen Prozess ablösen.
Weiterlesen
Monatsarchiv: Februar 2012
Zu hohe Dispozinsen: Geld zurück für Kunden von Genossenschaftsbanken
Geld zurück für zu viel bezahlte Dispozinsen: Darüber freuen können sich nun Kunden der Sparda-Bank Münster eG sowie anderer Genossenschaftsbanken. Denn um einer erneuten Schlappe vor Gericht zu entgehen, hat die Sparda-Bank Münster die eingelegte Berufung gegen ein kundenfreundliches Urteil des Landgerichts Dortmund (Az.: 25 O 132/11) zurückgenommen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW.
Weiterlesen
Wohngeldberechnung: Zinseinkünfte aus Schmerzensgeld sind Einkommen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass bei der Berechnung, ob und wie viel Wohngeld einem Antragsteller zusteht, dessen Zinseinkünfte auch dann als Einkommen zu berücksichtigen sind, wenn sie aus angelegtem Schmerzensgeld erzielt wurden.
Weiterlesen
Marktbericht: 2011 ist teuerstes Jahr aller Zeiten für Versicherer
Die Naturkatastrophen des vergangenen Jahres machen 2011 für die Versicherungsbranche zum teuersten Jahr aller Zeiten. „Das versicherte Schadenvolumen – insbesondere aus den Schäden infolge von Erdbeben, Stürmen und Überschwemmungen – betrug 105 Milliarden US-Dollar“, sagt Jörg Bechert, Experte für den deutschen Versicherungsmarkt beim Versicherungsmakler Aon in Deutschland. Der volkswirtschaftliche Schaden würde diese Summe sogar um ein Vielfaches übersteigen.
Weiterlesen
Die Top10-Tagesgelder der Woche vom 24.02.2012
In der Übersicht der besten Tagesgeld-Angebote gab es in dieser Woche einige Änderungen. Nachfolgend sehen Sie das Ranking der besten zehn Tagesgelder bei einem Anlagebetrag von 5.000,00 Euro.
Die Top10-Festgelder der Woche vom 23.02.2012
Die Festgeld-Konten der Institute DenizBank, AutoBank und Bank of Scotland führen in dieser Woche die Liste der zehn ertragsreichsten Festgeld-Angebote (Anlagebetrag von 10.000,00 Euro für den Zeitraum von 1 Jahr) auf www.forium.de an.
Geldanlage: Zinsen für Festgeld der DenizBank steigen
Sparer erhalten bei der DenizBank künftig 3,15 Zinsen für ihr Online Sparen Festgeld.
Die DenizBank hob den bisherigen Zinssatz von 2,75 Prozent auf 3,15 Prozent an. Je nach Einlagenhöhe kann der Zins variieren. Der genannte Zins gilt für einen Anlagebetrag von 5.000,00 Euro und eine Anlagedauer von 1 Jahr.
Geldanlage: Zinsen für Festgeld der NF-Bank steigen
Heute hat die NF-Bank die Zinskonditionen für ihr Festgeldkonto geändert.
Anleger erhalten ab jetzt 2,00 Prozent per Anno. Bisher galt ein Zins von 1,95 Prozent für das Produkt Festgeld. Je nach Einlagenhöhe kann der Zins variieren. Der genannte Zins gilt für einen Anlagebetrag von 5.000,00 Euro und eine Anlagedauer von 1 Jahr.
Urteil zur Entfernungspauschale: Auch die zweite tägliche Fahrt zur Arbeitsstätte ist abgegolten
Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen zweimal am Tag vom Wohnort zu ihrer Arbeitsstelle fahren, können in ihrer Steuererklärung nur einmal die Entfernungspauschale, die schon für die erste Fahrt gilt, ansetzen. Ein weiterer Werbungskostenabzug ist für die zweite Fahrt nicht möglich. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az. 4 K 3301/09).
Geklagt hatte ein Musiker, der in den Streitjahren sehr häufig zweimal täglich von zu Hause zum Theater fuhr, da er nach dem Arbeitsvertrag sowohl an den Proben als auch an den Aufführungen teilnehmen musste. Die Pause zwischen Proben und Aufführungen betrug an diesen Tagen mindestens vier Stunden. Für solche Tage setzte der Musiker die Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zweimal an.
Weiterlesen
Pflegekosten von der Steuer absetzen
Pflegebedürftige selbst und auch Angehörige können Kosten, die ihnen für die Pflege entstehen, teilweise bei den Steuern geltend machen. Allerdings: „Die Regelungen sind sehr uneinheitlich“, sagt Rechtsanwalt und Steuerberater Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband im Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. Zwar kann man für bestimmte Kosten Pauschbeträge ansetzen, doch meistens lohnt es sich, Belege über tatsächlich angefallene Kosten zu sammeln. Sie müssen direkt im Zusammenhang mit der Pflege stehen und können sowohl Sach- als auch Personalleistungen betreffen. Auch Lohnkosten für eine Haushaltshilfe oder für nötige Umbauten sind absetzbar. Kinder, die ihre Eltern finanziell unterstützen, können dies unter Umständen als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Am besten lässt man sich bei der ersten Steuererklärung nach dem Beginn einer Pflegbedürftigkeit beraten.
Unser Tipp: Nutzen Sie zur Erstellung Ihrer Steuererklärung die Online-Steuersoftware Lohnsteuer kompakt
Pressemitteilung des Senioren Ratgeber (2/2012)