Jahresarchiv: 2010

Postbank stellt Bankkarten auf V PAY/girocard um

Immer mehr Banken und Sparkassen entscheiden sich derzeit für die sichere Bankkarte V PAY. Darunter auch die Postbank, die ihr gesamtes Debitkartenportfolio planmäßig bis Mitte 2011 auf V PAY/girocard mit dem besonders sicheren EMV-Chip umstellen wird. Die Postbank ist mit aktuell 6,4 Millionen ausgegebenen Bankkarten der größte Einzelemittent. Bis Ende des Jahres werden voraussichtlich schon 50 Prozent aller Postbank-Karten umgestellt sein.
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Streichen des Weihnachtsgelds oft unzulässig

Die jahrelange vorbehaltlose Zahlung von Weihnachtsgeld kann vom Arbeitnehmer als eine Selbstverpflichtung des Arbeitgebers verstanden werden.

Laut D.A.S. hat das BAG eine häufig verwendete Klausel jetzt gekippt, mit der ein Arbeitgeber versucht hatte, das Entstehen künftiger Ansprüche zu verhindern (Az. 10 AZR 671/09).

Hintergrundinformation
Zahlt ein Arbeitgeber freiwillig über Jahre hinweg Gratifikationen oder gewährt er den Arbeitnehmern Vergünstigungen, können die Arbeitnehmer auch ohne vertragliche Absprache einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen haben. Es entsteht eine so genannte betriebliche Übung, die dem Arbeitnehmer ein Gewohnheitsrecht einräumt. Viele Arbeitgeber wollen sich jedoch per Arbeitsvertrag für den Fall absichern, dass es ihnen wirtschaftlich schlechter gehen könnte.

Der Fall: Ein Arbeitnehmer hatte fünf Jahre lang Weihnachtsgeld erhalten. Bei der Zahlung hatte sich der Arbeitgeber nicht vorbehalten, diese in einem späteren Jahr einzustellen.

Im Jahr 2008 jedoch verweigerte er die Zahlung unter Hinweis auf eine Klausel im Arbeitsvertrag. Diese besagte, dass gesetzlich oder tarifvertraglich nicht vorgeschriebene Leistungen wie Gratifikationen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber freiwillig und ohne Rechtsverpflichtung gewährt würden. Sie seien jederzeit ohne Wahrung einer Frist widerrufbar.

Das Urteil: Das Bundesarbeitsgericht entschied nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, dass der Arbeitgeber zwar grundsätzlich einen künftigen Anspruch auf Sonderzahlungen im Arbeitsvertrag ausschließen könne. Derartige Klauseln müssten jedoch verständlich formuliert sein. Dies sei hier nicht der Fall. Man könne die Klausel auch so verstehen, dass der Arbeitgeber sich freiwillig zur Zahlung verpflichten wolle. Ein vorbehaltener Widerruf setze andererseits voraus, dass erst einmal ein Anspruch entstanden sei. Wegen der unklaren Formulierung erklärten die Richter die Klausel für unwirksam. Der Arbeitnehmer hatte daher Anspruch auf Weihnachtsgeld.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.12.2010, Az. 10 AZR 671/09

Pressemitteilung der D.A.S.

Heizung häufiges Streitthema zwischen Mieter und Vermieter

Einen großen Teil des Jahres über schenken weder Mieter noch Eigentümer der Heizungsanlage einer Immobilie besondere Aufmerksamkeit. Doch kaum beginnen die kälteren Monate, dann kann jedes verdächtige Gluckern in den Heizkörpern plötzlich eine tiefere Bedeutung erlangen.
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Europäer sparen kaum an den Weihnachtsgeschenken

An den Ausgaben für Weihnachtsgeschenke wird in Europa dieses Jahr nicht oder nur wenig gespart. Im europäischen Durchschnitt liegen Geschenke im Wert von 370 Euro unterm Weihnachtsbaum. Die Luxemburger zeigen sich am spendabelsten mit einem beachtlichen Betrag von 780 Euro.
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Weihnachtsbäume sicher transportieren

Wer seinen Weihnachtsbaum mit dem Auto nach Hause transportiert, sollte laut ADAC einige Tipps beherzigen. Egal ob er auf dem Fahrzeugdach oder im Wageninneren befördert wird, der Baum muss in jedem Fall sicher verstaut sein und darf die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen â““ auch wenn der Transportweg kurz ist.
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Geldtipps zum Jahresende: schnell handeln

Während in der Weihnachtszeit der Großteil der Bevölkerung damit beschäftigt ist, sein Geld auszugeben, bieten sich gerade vor Ende des Jahres noch Möglichkeiten, Geld zu sparen. Denn mit dem 31.Dezember laufen viele Fristen, die Verbrauchern finanzielle Vorteile schaffen können, ab.
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