Monatsarchiv: Juni 2006

IKK-Direkt bietet weiterhin 12 % Beitragssatz

Pressemitteilung der IKK-Direkt

 

Wie vielen Medienberichten der letzten Tage zu entnehmen war, planen diverse Krankenkassen , ihre Beitragssätze zum Teil massiv zu erhöhen.

Die IKK-Direkt dagegen bleibt stabil bei ihrem Beitragssatz von
12 %! Durch ihre optimal aufgestellte Verwaltung und Organisation gibt es keinerlei Gründe für eine Beitragssatzerhöhung. Die IKK-Direkt wird damit weiterhin die günstigste bundesweit wählbare Krankenkasse bleiben.

Seit ihrer Gründung im Februar 2003 vertrauen nunmehr ca. 241.900 Versicherte ihre Gesundheit der IKK-Direkt an – mit steigender Tendenz! Somit ist die IKK-Direkt auch 2006 eine gute Wahl, wenn Sie 100 % Leistung bei einem günstigen Beitragssatz haben möchten.

Mit dem Auto in die Ferien

„Ab in den Urlaub!“ – so heißt jetzt die Devise Tausender Bundesbürger. Die Reiselust der Deutschen hat wieder zugenommen, viele Urlauber zieht es in Bayerns Berge sowie an die Küsten von Nord- und Ostsee. Um trotz langer Strecken und Staus „Erholung von Anfang an“ zu finden, bedarf es guter Vorbereitung, bei der vor allem das Auto einem sorgfältigen Check zu unterziehen ist.

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Homöopathie auf Chipkarte

Ab dem 1. Juli können sich die Versicherten der BIG neben der Akupunktur für eine weitere natürliche Heilmethode entscheiden. Ein integrierter Versorgungsvertrag mit dem Deutschen Zentralverein Homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband macht die Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen möglich.

Schon 1999 hatte die BIG ein Modellprojekt mit Homöopathie und Akupunktur ins Leben gerufen. „Die Entscheidung für den Versorgungsvertrag beruht u.a. auf den positiven Ergebnissen im Rahmen des Modellprojekts Naturheilverfahren“, begründet Frank Neumann, Vorstand der BIG, die Entscheidung für den Rahmenvertrag, der eine qualitativ hochwertige und patientenorientierte Versorgung sichern soll.

Wer sich für eine homöopathische Behandlung entscheidet, erhält auf Vorlage der Versichertenkarte die Erst- und Folgeanamnese, die homöopathische Analyse und die homöopathische Beratung. Damit die BIG die Kosten für die Behandlung übernehmen kann, müssen sich die Versicherten an einen Vertragsarzt wenden, der eine spezielle Zusatzqualifikation „Homöopathie“ erworben hat und an dem Vertrag für die integrierte Versorgung (IV) teilnimmt.

In den Integrationsvertrag eingebunden sind zudem Apotheker, die eine besondere homöopathische Eignung nachweisen können. Die verordneten homöopathischen Arzneimittel müssen die Patienten jedoch weiterhin aus eigener Tasche zahlen, sofern nicht die Ausnahmeliste des Bundesausschusses gilt. Abrechnungsfähig sind die Arzneien auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.

Die Praxisgebühr fällt übrigens nicht an, wenn bei der Behandlung ausschließlich eine ärztliche Leistung im Rahmen des IV-Vertrags Homöopathie in Anspruch genommen wird.

Die Homöopathie gehört zu den bekanntesten alternativen Heilmethoden Deutschlands. Sie wurde im 18. Jahrhundert von Dr. Samuel Hahnemann begründet und basiert auf der Wesensähnlichkeit von Heilmittel und Krankheit. Durch eine ausführliche Fallaufnahme erstellt der homöopathische Arzt ein umfassendes Bild des Kranken mit allen körperlichen und seelischen Facetten.
 

Pressemitteilung der BIG Krankenkasse

Deutscher Ring mit neuer Hausratversicherung

Umfassender Schutz für das Zuhause
In den eigenen vier Wänden stecken oftmals viel Mühe und Liebe zum Detail. Über Jahre sammeln sich neben emotionalen auch hohe finanzielle Werte an. Dennoch haben sich etwa 22 Prozent der deutschen Haushalte nicht gegen die Gefahren durch Feuer, Wasser oder Diebstahl versichert. Und viele, die sich mit einer Police abgesichert wähnen, sind entweder unterversichert, da sie die Versicherungssumme lange nicht mehr an den gewachsenen Lebensstandard angepasst haben oder ihr Vertrag beinhaltet zu viele Ausnahmen.

Einen modernen und umfassenden Schutz bietet hingegen die neue, in zwei Varianten angebotene Hausratversicherung des Deutschen Ring: der leistungsstarke Top-Schutz und der Basis-Schutz als günstige Grundabsicherung.

In beiden Varianten ist der Hausrat zum Neuwert versichert und die Elementarschadendeckung eingeschlossen. Letztere kann aber abgewählt werden. Das Risiko, unterversichert zu sein, lässt sich langfristig ausschließen, wenn – deutschlandweit einheitlich – pro Quadratmeter Wohnfläche eine feste Versicherungssumme von 600 Euro zugrunde gelegt wird. Sowohl im Basis– als auch im Top-Schutz können die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, wie Bargeld, Schmuck und Pelze erhöht werden.

Die Variante Top-Schutz zeichnet sich vor allem durch einen höheren Deckungsumfang, höhere Entschädigungsgrenzen und zusätzliche Einschlüsse aus. So ist zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern, der Wäsche von der Leine, der Garten- und Terrassenmöbel sowie von Kinderwagen, Krankenfahrstühlen und Gehhilfen bis zu zwei Prozent der Versicherungssumme mitversichert. Nach einem Schaden werden die Rückreise- und Umzugskosten vom Deutschen Ring ebenso übernommen wie die Kosten für das Auswechseln des Schlosses – bereits nach einem einfachem Diebstahl. Zusätzlich kann der Versicherungsschutz nach den individuellen Bedürfnissen erweitert oder erhöht werden.

Pressemitteilung des Deutschen Ring

DZ BANK und AHBR erzielen Vergleich

DZ BANK und AHBR erzielen Vergleich

Frankfurt am Main, 29. Juni 2006

Das Landgericht Frankfurt am Main verhandelte am gestrigen Mittwoch einen Antrag der DZ BANK AG gegen die Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG (AHBR) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bezüglich der bevorstehenden bzw. geplanten Veräußerung von Immobilienfinanzierungsportfolios der AHBR. Am Abend einigten sich die Parteien auf einen Vergleich. Damit wurden die Voraussetzungen für eine konstruktive Zusammenarbeit im Zuge des bei der AHBR eingeleiteten Restrukturierungsprozesses geschaffen. Ein ursprünglich für die Fortsetzung der Verhandlung am 30. Juni 2006 angesetzter Termin wurde aufgehoben.

Mit dem geschlossenen Vergleich haben sich die DZ BANK AG und die AHBR auf ein objektives Informations- und Prüfungsverfahren verständigt, das die DZ BANK AG kurzfristig in die Lage versetzen soll, über eine Einwilligung in die geplanten Restrukturierungsmaßnahmen der AHBR zu entscheiden. Dabei wird vorrangig die am 13. Juni 2006 angekündigte Veräußerung des europäischen Immobilienfinanzierungsportfolios an die Hypo Real Estate Bank International AG behandelt. Die AHBR ist zuversichtlich, dass diese Transaktion durchgeführt werden kann. Dies gilt gleichermaßen für die Vorbereitungen zu allen weiteren Maßnahmen der Restrukturierung und strategischen Neuausrichtung, die aus Sicht der Bank für eine nachhaltige wirtschaftliche Gesundung unverzichtbar sind.

Pressemitteilung Corealdirekt (Frankfurt am Main, 29. Juni 2006)

Kassen informieren über zuzahlungsbefreite Arzneimittel

Pressemitteilung der AOK 

 

Mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) hat der Gesetzgeber unter anderem die Grundlage dafür geschaffen, dass zahlreiche Arzneimittel von der Zuzahlung befreit werden können, wenn ihr Preis deutlich unter dem Festbetrag liegt. Im Laufe der ersten Juliwoche wird nun die entsprechende Befreiungsliste im Internet unter www.gkv.info für jedermann zugänglich sein. Sie gilt für alle gesetzlich Versicherten, unabhängig davon, in welcher Krankenkasse sie sind. Dies teilten die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen mit.

Die M̦glichkeit, Arzneimittel von der Zuzahlung zu befreien, ist eine Neuregelung aus dem Arzneimittel-Sparpaket. Das Gesetz sieht klare Grenzen vor, wann ein Arzneimittel von der Zuzahlung befreit werden kann. Die gesetzliche Zuzahlung wird auch nach dem 1. Juli die Regel bleiben, die Zuzahlungsbefreiung ist Рzumindest vorerst Рdie Ausnahme.

Bereits in der Nacht vom 30. Juni auf den 1. Juli erhalten die Apotheken online die aktuellen Daten. Die Apotheken müssten also auch schon am Samstag, den 1. Juli informiert sein. Deshalb raten die Krankenkassen : „Fragen Sie in der Apotheke oder bei der Versandapotheke, ob das Arzneimittel auf Ihrem Rezept von der Zuzahlung befreit ist oder ob es vielleicht ein vergleichbares Arzneimittel ohne Zuzahlung gibt, dass Sie statt dessen nehmen können.“

Schon vor einigen Wochen sind die Kriterien und Grenzwerte, nach denen die Arzneimittelhersteller ihre Preise so gestalten können, dass für viele Arzneimittel keine Zuzahlung mehr geleistet werden muss, von den Spitzenverbänden der Krankenkassen bekannt gemacht worden. Seit Ende Mai kündigen verschiedene Arzneimittelhersteller an, für viele ihrer Produkte die Preise so weit zu senken, dass diese ab Juli ohne die gesetzliche Zuzahlung erhältlich sind. Bisher sind allerdings nur unvollständige Informationen und Ankündigungen bekannt. Eine vollständige, neutrale und werbefreie Übersicht fehlt noch. Deshalb ist derzeit für Versicherte, Ärzte, Apotheken und Krankenkassen noch nicht vollständig erkennbar, wie die Hersteller tatsächlich entschieden haben. Erst am 1. Juli sind alle Arzneimittelpreise bekannt.

Vollständige und neutrale Befreiungsliste in der ersten Juliwoche

Jeder Arzneimittelhersteller hat die Möglichkeit, jeweils zum 1. oder 15. eines Monats die Preise für seine Arzneimittel zu ändern. Diese Preise muss er mit niemandem abstimmen. Sie unterliegen ausschließlich der Kalkulation des Arzneimittelherstellers. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen erhalten am 1. oder 15. eines Monats (bzw. am ersten Arbeitstag danach, wenn der Stichtag auf ein Wochenende fällt) die amtlichen Preismeldungen. Im aktuellen Fall heißt dies, dass die Spitzenverbände die neuen Preise erst am Montag, den 3. Juli, erfahren. Erst dann wissen die Spitzenverbände, ob und ggf. wie weit ein Arzneimittel unter dem jeweiligen Festbetrag liegt und können damit beginnen, die neutrale, umfassende und werbefreie Befreiungsliste erstmalig zu erstellen. Deshalb kann sie erst im Laufe der ersten Juliwoche unter www.gkv.info veröffentlicht werden. Die Spitzenverbände werden mit einer Pressemitteilung über den genauen Veröffentlichungstermin nochmals informieren. Die Liste wird künftig alle zwei Wochen aktualisiert.

Weitere Informationen:

  • In der vollständigen und neutralen, alphabetisch nach Handelsnamen sortierten Befreiungsliste werden Versicherte folgende Angaben finden: Pharmazentralnummer (PZN), Hersteller, Wirkstoff, Dosierung (Wirkstärken), Packungsgröße, Darreichungsform und Apothekenverkaufspreis (pdf-Datei).
  • Für Ärzte sind diese Angaben nach der Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen-Klassifikation (ATC) sortiert (pdf-Datei).
  • Außerdem besteht die Möglichkeit, die Informationen nach eigenen Suchkriterien sortieren zu lassen (Excel-Tabelle).
  • Welche Schritte für Zuzahlungsbefreiungen notwendig sind, ist in der Gemeinsamen Pressemitteilung der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 19. Mai erläutert. Sie finden

Diskussionsveranstaltung „Gesundheit nachhaltig gestalten“

Pressemitteilung der AOK 

 

Ein breites Bündnis von Vertretern der Versicherten und Patienten, Krankenkassen , Ärzte, Krankenhäuser und der Arbeitgeber hat die Große Koalition zu einer nachhaltigen Gesundheitsreform aufgefordert. Bei einer gemeinsamen Veranstaltung forderten die beteiligten Verbände und Organisationen am Mittwoch (28. Juni) in Berlin eine offene und breite Diskussion über Veränderungen, die alle Menschen in Deutschland beträfen.

Wenige Tage vor den entscheidenden Beratungen der Großen Koalition warnten die gesetzlichen Krankenkassen vor einem Systemwechsel. Würden die Vorschläge eines staatlichen Gesundheitsfonds, einer Regulierungsbehörde und eines Dachverbandes realisiert, käme dies einer Verstaatlichung der gesetzlichen Krankenversicherung gleich. Ein Kompromiss um des Kompromisses willen sei angesichts der Herausforderungen unverantwortlich.

Die Kassen forderten die Politik auf, den bestehenden Beitragseinzug beibehalten und auf eine zusätzliche Versichertenprämie zu verzichten. Um die Finanzströme anders zu lenken, reiche es aus, den bereits bestehenden Finanzausgleich zwischen den Kassen zu erweitern. Das sei schnell und ohne neue zentralistische Bürokratie machbar.

Unterstützt werden die Krankenkassen