Monatsarchiv: Oktober 2004

„Krankenkassen setzen ihre Beiträge verantwortungsbewusst fest“

Pressemitteilung der AOK
 
Politik schürt falsche Erwartungen bei den Versicherten
Die jüngste Politisierung der Beitragssatzgestaltung durch die stetige öffentliche Wiederholung vermeintlicher Spielräume zur Beitragsatzsenkung weckt bei den Versicherten unrealistische Erwartungen, die nur enttäuscht werden können.
Die jüngste Politisierung der Beitragssatzgestaltung durch die stetige öffentliche Wiederholung vermeintlicher Spielräume zur Beitragsatzsenkung weckt bei den Versicherten unrealistische Erwartungen, die nur enttäuscht werden können.
Sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmervertreter in den Verwaltungsräten der Spitzenverbände der Krankenkassen weisen Behauptungen gemeinsam als unzutreffend zurück, viele Kassen würden die Beiträge nicht senken, obwohl sie das Potenzial dazu hätten. Sie betonen, dass es im originären Interesse jeder einzelnen Krankenkasse liegt, im Wettbewerb um die Versicherten jeweils möglichst effizient zu wirtschaften und möglichst günstige Beitragssätze anbieten zu können.
Zur Finanzverantwortung der Selbstverwaltungsorgane der einzelnen Krankenkassen gehört es aber unstrittig, die Beiträge so zu gestalten, dass sowohl die Ausgaben gedeckt werden, als auch die ebenfalls mit der Gesundheitsreform vorgesehene Verpflichtung zur Entschuldung eingelöst wird. Insofern kann nur die tatsächliche und kassenindividuelle Einnahmen- und Ausgabenentwicklung sowie die jeweilige Vermögenssituation Grundlage einer verantwortlichen Beitragsatzentscheidung sein.
Die jüngste Politisierung der Beitragssatzgestaltung durch die stetige öffentliche Wiederholung vermeintlicher Spielräume zur Beitragsatzsenkung weckt bei den Versicherten unrealistische Erwartungen, die nur enttäuscht werden können.Sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmervertreter in den Verwaltungsräten der Spitzenverbände der Krankenkassen weisen Behauptungen gemeinsam als unzutreffend zurück, viele Kassen würden die Beiträge nicht senken, obwohl sie das Potenzial dazu hätten. Sie betonen, dass es im originären Interesse jeder einzelnen Krankenkasse liegt, im Wettbewerb um die Versicherten jeweils möglichst effizient zu wirtschaften und möglichst günstige Beitragssätze anbieten zu können.
Zur Finanzverantwortung der Selbstverwaltungsorgane der einzelnen Krankenkassen gehört es aber unstrittig, die Beiträge so zu gestalten, dass sowohl die Ausgaben gedeckt werden, als auch die ebenfalls mit der Gesundheitsreform vorgesehene Verpflichtung zur Entschuldung eingelöst wird. Insofern kann nur die tatsächliche und kassenindividuelle Einnahmen- und Ausgabenentwicklung sowie die jeweilige Vermögenssituation Grundlage einer verantwortlichen Beitragsatzentscheidung sein.
Infolge der Neuregelungen des GKV-Modernisierungsgesetzes werden für das gesamte Jahr 2004 Einsparungen und Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 7,1 Mrd. Euro erwartet. Hieraus sind jedoch sowohl die Unterdeckung der GKV-Haushalte im Jahr 2003 in Höhe von vier Mrd. Euro als auch die für das Jahr 2004 erforderliche Entschuldung in Höhe von rund zwei Mrd. Euro zu finanzieren. Der erwartete verbleibende Überschuss in Höhe von rund einer Milliarde wurde bereits durch Beitragssatzsenkung an die Versicherten und Beitragszahler weitergegeben.
Für das Jahr 2005 sind zusätzliche Entlastungen durch die Erhöhung der Tabaksteuer in Höhe von 1,5 Mrd. Euro und cirka 0,5 Mrd. Euro infolge struktureller Entlastungen (z.B. Festbeträge) zu erwarten. Diese werden jedoch von einer belastenden Ausgabendynamik in Höhe von rund 2,5 Mrd. Euro überkompensiert, so dass sich – bei einer Stagnation der Einnahmen – eine Unterdeckung von 0,5 Mrd. Euro in der GKV-Gesamtbetrachtung ergibt.
Diese Entwicklungen sind jeweils unter Berücksichtigung kassenindividueller Besonderheiten bei den Beitragssatzkalkulationen verantwortlich zu beachten. Mit der beabsichtigten gesetzlichen Einheitsabsenkung der GKV-Beitragsätze zum 1. Juli 2005 um 0,9 Beitragssatzpunkte – unabhängig von der tatsächlichen Finanzsituation der einzelnen Krankenkassen – wird diese Verantwortung leichtsinnig untergraben.
Die Vertreter der Selbstverwaltung der Spitzenverbände fordern daher, Beitragsatzentscheidungen denen zu überlassen, die laut Gesetz dafür tatsächlich verantwortlich sind. Sie fordern die politisch Verantwortlichen nachdrücklich auf, den vorgesehenen Eingriff in die Beitragssatzautonomie nochmals zu überdenken und auf die Zwangsabsenkung zu verzichten.
Angesichts der aktuellen Bewertung der Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenkassen in den Jahren 2004/2005 durch den GKV-Schätzerkreis würde dieser gesetzgeberische Eingriff die notwendige finanzielle Konsolidierung der umlagefinanzierten gesetzlichen Krankenversicherung konterkarieren.
Die steigenden Ausgaben bei stagnierenden Einnahmen setzen die Krankenkassen -Finanzen erneut unter Druck. Die Entlastungen durch das GMG mildern diesen Druck zwar, können ihn aber angesichts der wirtschaftlichen Gesamtsituation nicht vollständig kompensieren.
(Gemeinsame Presserklärung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen

CreditPlus Bank und Sony Financial Services kooperieren bei der Absatzfinanzierung

Pressemitteilung der CreditPlus Bank:
 
Stuttgart, 28. Oktober 2004 — Die auf Absatzfinanzierung spezialisierte CreditPlus Bank AG und die Sony Financial Services kooperieren bei der Finanzierung von PCs.  Ab sofort können die Kunden ihr neues Notebook über das Finanzierung sprogramm von Sony zu besonders günstigen Konditionen direkt beim Händler finanzieren.
Weiterlesen »

Kleines Werbungskosten-ABC

Als Werbungskosten gelten alle Kosten, die Ihnen in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden sind. Diese Kosten können sie steuerlich geltend machen, sofern sie nicht schon von Ihrem Arbeitgeber steuerfrei erstattet wurden. Wenn Sie die Werbungskosten nicht einzeln geltend machen, berücksichtigt das Finanzamt ein Pauschale von 920 Euro. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren steht dieser Pauschbetrag jedem Partner zu, der Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit erhalten hat. Werbungskosten, die über die Pauschale hinausgehen, müssen nachgewiesen werden. Das kann durch Rechnungsbelege oder ähnliches erfolgen.

Weiterlesen »