Monatsarchiv: März 2003

AOK gegen Privatversicherung des Krankengeldes

Pressemitteilung der AOK
 
Das Krankengeld soll weiter unter dem Dach der GKV versichert werden. Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens, betonte, das Krankengeld gehöre zum Kern der Sozialversicherung.
Daher bedeute die Herausnahme dieser Leistung aus dem Katalog der Krankenkassen einen tiefgreifenden Einschnitt in die Sozialleistungen des Systems. Eine Lösung durch private Versicherungen lehnt die AOK entschieden ab.
„Auch außerhalb der paritätischen Finanzierung ist eine solidarische Absicherung des Krankengeldes in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich“, sagte Ahrens. Die Privatversicherung müsste teure Strukturen und Kompetenz aufbauen, über die die Kassen bereits verfügten.
Zudem käme es dann zu einer zusätzlichen finanziellen Last der Arbeitnehmer aufgrund der aufwendigen Verwaltungskosten, der Abschlussgebühren und der Gewinnerwartungen der privaten Versicherungsunternehmen. Bei einer risikoäquivalenten Prämienkalkulation seien die Versicherungstarife für ältere oder bereits vorerkrankte Arbeitnehmer nicht mehr zumutbar.
„Sollte sich die Politik im Rahmen der Diskussion um die Senkung der Lohnnebenkosten für das Krankengeld entscheiden, dann muss es für die Arbeitnehmer sozialverträglich gestaltet werden. Das ist nur in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich“, so Ahrens.

Bausparvertrag als Altersvorsorge

Wer träumt nicht von den eigenen vier Wänden? Sie bedeuten Lebensqualität, Unabhängigkeit, Freiraum – ganz nach den individuellen Vorstellungen und Wünschen. Wer eine Immobilie erwerben will, benötigt meist eine Finanzierung und Eigenkapital. Nach wie vor ist Bausparen der sinnvollste Weg dorthin. Es ist die einzige strukturierte Sparform mit dem expliziten Ziel Eigenkapital zu bilden.
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Erster Immobilienfonds der UmweltBank stößt auf großes Anlegerinteresse

Der erste ökologische Immobilienfonds der UmweltBank stößt auf reges Anlegerinteresse: Bereits 1.700 Anfragen wurden innerhalb des letzten Monats bearbeitet. Auf dem Markt für geschlossene Fonds ist dieser Immobilienfonds für ökologische Altbausanierung in Berlin eine Rarität. Die Wirtschaftlichkeit des Investments liegt in der Spitze bei bis zu 7,44 % nach Steuern.
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AOK-Bundesverband und Hexal vereinbaren erstmals Arzneimittelrabatte

Pressemitteilung der AOK
 
Als erste gesetzliche Krankenkasse hat die AOK eine Rabattvereinbarung mit einem pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Danach wird das Unternehmen Hexal der AOK Ra-batte auf den Herstellerabgabepreis des Cholesterinsenkers Simvahexal gewähren.
Dr. Rolf Hoberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes begrüßte den Vertrag als einen Schritt zu mehr Liberalisierung und Wettbewerb im Vertragssystem: Mit dieser Vereinbarung fördern wir eine wirtschaftliche Versorgung der AOK-Versicherten und stellen gleichzeitig eine hochwertige medizinische Versorgung sicher.?
Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmazeutischen Unternehmen sind mit dem Beitragssatzsicherungsgesetz seit Januar 2003 möglich geworden. Die Rabatte führen zu einer Senkung der AOK-Arzneimittelausgaben und entlasten somit auch die verordnenden Ärzte, so Hoberg.
Im Jahr 2002 hat die GKV für Cholesterinsenker (CSE-Hemmer) mehr als 1 Mrd. Euro ausgegeben. Der AOK Anteil an den Ausgaben beträgt etwa 40 Prozent. Die CSE-Hemmer, die einen erhöhten Cholesterinspiegel senken, sind eine der kostenintensivsten Arzneimittelgruppen in der Versorgung. Aufgrund des bestehenden Patentenschutzes waren bislang nur teuere Originalpräparate und Analogpräparate auf dem Markt.
Hexal hat jetzt zum 15. März, rund zwei Monate vor Ablauf des Patentschutzes, mit Simvahexal das erste Statin-Generikum auf den Markt gebracht. Die Firma hat hierzu die entsprechenden Li-zenzrechte erworben.
Das Generikum ist bis zu 43 Prozent günstiger als die bisherigen patentge-schützten Produkte. Durch das Hexalprodukt wird eine erheblich preiswertere Versorgung mit der-selben hohen medizinischer Qualität möglich.

AOK: Schrittweise zu mehr Vertragswettbewerb

Pressemitteilung der AOK
 
Auf der Basis eines heute (18. März) in Berlin vorgestellten Gutachtens zum Wettbewerb unter Ärzten, Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern will die AOK schrittweise mehr Wettbewerb unter den Leistungserbringern einführen. Dies erklärte Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK Bundes-verbandes, auf der „AOK im Dialog-Veranstaltung“ zum Vertragswettbewerb in Berlin.
Gert Nachtigal, Vorsitzender des Verwaltungsrates des AOK-Bundesverbandes, erklärte, mehr Wettbewerb unter Leistungserbringern müsse auch Entlastung auf der Ausgabenseite bringen. Arbeitgeber und Mitglieder benötigten dringend günstigere Kassenbeiträge. Wie dies durch Reformen auf der Einnahmenseite bewerkstelligt werden könne, darüber diskutierten derzeit die Experten der Rürup-Kommission. Doch dieser Fokus alleine sei nicht zielführend. Nötig seien auch strukturelle Veränderungen. So könne zugleich ein Mehr an Qualität und ein Mehr an Wirtschaftlichkeit erzielt werden.
Grundsatzdiskussionen habe man darüber lange genug geführt. Jetzt sei es an der Zeit, praktikable Vorschläge zu machen. Diesem Ziel diene die AOK-Veranstaltung zum Ver-tragswettbewerb und das vom AOK-Bundesverband in Auftrag gegebene Gutachten zum Vertragswettbewerb von einem Team renommierter Wissenschaftler auf diesem Feld.
Aus Sicht der AOK, so Ahrens, sollten wettbewerbliche Reformen insbesondere im ambulanten wie im stationären Bereich beginnen. Wolle man das Ziel ‚Integrierte Versorgung als Regelversorgung‘ verfolgen, dann werde gleichzeitig auch eine Weiterentwicklung zum Ausbau neuer integrierter Versorgungsstrukturen benötigt.
Der Schwerpunkt müsse jedoch aus reformökonomischen Gründen zunächst im Krankenhaussektor liegen, da hier mit der Umstellung auf Fallpauschalen gerade wichtige Voraussetzungen für mehr Wettbewerb geschaffen würden. Mehr wettbewerbliche Orientierung im Krankenhausbereich könne damit beginnen, dass die AOK allein und ohne die anderen Kassen mit den Krankenhäusern verhandeln könne. Dabei solle sie die Möglichkeit bekommen, von den Preisen (dem Basisfallwert) abzuweichen und Zu- oder Abschläge je nach Menge und Qualität der Leistung vereinbaren zu können.
Spätestens nach Abschluss der Konvergenzphase der DRG-Einführung, also ab dem Jahr 2007, müsse aus AOK-Sicht anstelle der Bedarfsplanung der Länder, die bisher ja die Betten- und Leistungskapazitäten festlegen, eine bundeseinheitliche Vorgabe von zu kontrahierenden Leistungsmengen erfolgen.
So solle der Bund festlegen, welche Leistungsmengen, z. B. Blinddarmoperationen der  Herzkathederuntersuchungen insgesamt in den Regionen gebraucht werden.
Die jeweiligen Krankenkassen sollten dann entsprechend der kassenspezifischen Versorgungsbedarfe ihrer Versicherten diese Leistungsmengen einkaufen. Dabei solle es den Krankenkassen freigestellt sein, diese Leistungen in ausgewählten Krankenhäusern einzukaufen.
In Zukunft müssten die Kassen in Eigenverantwortung entscheiden können, mit welchem Krankenhaus sie z. B. einen Vertrag über wie viele Blinddarmoperationen schließen.
Ahrens begrüßte nachdrücklich die Ankündigung des Bundeskanzlers, im ambulanten Sektor eine Flexibilisierung des Vertragsrechts möglich zumachen. Insbesondere die Flexibilisierung des Vertragsrechts werde es möglich machen, zusammen mit innovationsfreudigen Ärzten die medizinische Versorgung vor allem für chronisch Kranke schnell zu verbessern. Diese Chance werde die AOK für ihre Versicherten nutzen.
Ahrens: „Der Wettbewerb ist auch im Gesundheitswesen ein unverzichtbares Instrument zur Produktivitätssteigerung und Innovationsförderung. Deshalb ist die alleinige Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) historisch überholt. Sie ist in einer Zeit entstanden, in der es unter den gesetzlichen Krankenkassen keinen Wettbewerb gab und zugleich ein Ärztemangel herrschte.“
Der Wettbewerb in der vertragsärztlichen Versorgung brauche, so Ahrens, zur Funktionsfähigkeit für die Partner auf Seite der Ärzte und Kassen gesetzliche Rahmensetzungen und klare Regeln. Zu nennen seien ein gemeinsam und einheitlich auf Bundesebene vereinbarter vertragsärztlicher Leistungskatalog, eine gemeinsam und einheitlich auf Bundesebene vereinbarte, gemeinsam durchzuführende Qualitätssicherung, eine gemeinsam und einheitlich auf Bundesebene vereinbarte Tarifstruktur sowie gesetzliche oder vertragliche Regeln zu Ebenen, Partnern und Inhalten der Ablösung des Sicherstellungsauftrages.
Die Ablösung des alleinigen KV-Sicherstellungsauftrages sollte daher in kontrollierten Schritten entlang eines Entwicklungspfades erfolgen. Dazu müssten die Kassen für spezielle fachärztliche Leistungen die Option erhalten, auf Landesebene Einzelverträge mit zugelassenen Leistungserbringern unter Bereinigung der Gesamtvergütung bzw. der Krankenhausbudgets abzuschließen. Die Leistungsinhalte, Qualitätssicherung und die Vergütung seien von den Vertragspartnern zu regeln. Die Kassen müssten auf Landesebene das Recht erhalten, mit zusätzlichen Leistungserbringern (Krankenhaus, Netze, Gesundheitszentren) Versorgungsverträge abzuschließen, wenn der Sicherstellungsauftrag durch zugelassene Leistungserbringer nicht zu mehr als 100 % erfüllt sei.
Gleichzeitig müsse das Recht geschaffen werden, für diese Verträge eine prospektive Bereinigung der Gesamtvergütung bzw. der Krankenhausbudgets vorzunehmen. Für alle Leistungen im Rahmen der Einzelverträge übernehme die AOK dann den Sicherstellungsauftrag.
Diese schrittweise Ersetzung des alleinigen KV-Sicherstellungsauftrages biete die Chance zu Qualitätssteigerungen und Kostenreduktion. Um das Risiko von Leistungsausweitung, kostentreibendem Kassenwettbewerb und übereilter Bud-getablösung zu minimieren, müsse hier mit Augenmass vorgegangen werden.
Gleichzeitig könne eine Reform der KV-Strukturen mit Schaffung eines hauptamtlichen Vorstandes für mehr Professionalität der KVen sorgen im Interesse einer besseren Dienstleistungsqualität für Ärzte und Krankenkassen. Heute blockierten Machtinteressen einzelner KV-Fürsten oft eine Reform der Versorgungsstrukturen. Ahrens: „Der Kanzlers hat recht, wenn er diese eigensüchtigen Blockaden überwinden will. Dies ist im Interesse von Patienten, engagierten Ärzten und reformbereiter Krankenkassen.“
Ahrens dankte dem Gutachterteam der Professoren für ihre wegweisende Arbeit. Damit stünden für die Reformdiskussion ausgereifte Vorschläge zur Verfügung.

Kanzlerrede zur Agenda 2010 / AOK unterstützt Reformen für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit

Pressemitteilung der AOK
 
Die AOK hat Eckpunkte der Regierungserklärung des Bundeskanzlers zum Thema Gesundheitsreform im Grundsatz begrüßt.
Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes erklärte dazu: „Der Bundeskanzler hat nachdrücklich den Willen der Bundesregierung bekundet, die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung zu verbessern und für mehr Wettbewerb unter den Ärzten und anderen Leistungserbringern zu sorgen. Das begrüßt die AOK.“
Insbesondere die Flexibilisierung des Vertragsrechts werde es möglich machen, zusammen mit innovationsfreudigen Ärzten die medizinische Versorgung vor allem für chronisch Kranke schnell zu verbessern. Ahrens: „Diese Chance wird die AOK für ihre Versicherten nutzen.“
Einer besonders kritischen Prüfung bedürfen nach Ansicht der AOK die Vorschläge zur Reform des Krankengeldes: „Wenn hier die Lohnnebenkosten entlastet werden sollen, muss dies für die Arbeitnehmer möglichst sozialverträglich gestaltet werden“, sagte Ahrens.
„Eine Privatisierung des Krankengeldes lehnt die AOK daher ab. Dann müssten nämlich die Arbeitnehmer nicht nur den bisherigen Arbeitgeber-Anteil bezahlen, sondern auch noch die Gewinne und die gut dreifach so teueren Verwaltungs- und Abschlusskosten der Privatversicherungen. Deshalb muss eine Neuregelung unbedingt innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung solidarisch gestaltet werden.“
Ahrens betonte, das große Einnahmeproblem der gesetzlichen Krankenversicherung rühre daher, dass die Politik das Sozialsystem vor allem in den vergangenen zehn Jahren zu einem großen Verschiebebahnhof ausgebaut hat.
Das geschickte Rangieren von Beitragsgeldern zu Gunsten des Bundes und anderer Sozialversicherungsträger koste die gesetzlichen Krankenkassen inzwischen bis zu sieben Milliarden Euro jährlich. Hinzu komme eine Belastung durch versicherungsfremde Leistungen in Höhe von bis zu 4 Milliarden Euro.
Daher begrüße die AOK auch die Ankündigung des Kanzlers, versicherungsfremde Leistungen der Kassen auf eine breitere finanzielle Basis zu stellen. Die vom Kanzler angekündigten Kürzungen bei der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes sowie die Absenkung der Arbeitslosenhilfe auf das Niveau der Sozialhilfe werde allerdings zu Einnahmenausfällen der gesetzlichen Krankenversicherung führen.
Das dämpfe die vorgesehene Senkung der Beitragssätze der Kassen. Positiv bewertete Ahrens die vom Bundeskanzler angekündigte Stärkung der Prävention. Zuzahlungen und Selbstbehalte dürften nicht lediglich finanzierenden Charakter haben, sondern sollten steuernd wirken im Sinne einer effizienteren Versorgung.

Lebensversicherer von R+V, DBV-Winterthur und Gothaer gründen Versorgungswerk Trisecur

Mit der Gründung des Versorgungswerks „Trisecur GmbH“, Köln, haben die drei Lebensversicherer von R+V, DBV-Winterthur und Gothaer ihr Produktangebot im Markt für betriebliche Altersvorsorge (bAV) vervollständigt: „Trisecur ist die neue, unabhängige Wirtschaftsrente für Verbände, Tarifparteien sowie Unternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitern – und zwar branchenübergreifend“, so Geschäftsführer Udo Roestel anlässlich der Pressekonferenz von Trisecur am 13. März in Frankfurt. Auf diesem Zukunftsmarkt bilde Trisecur eine echte Alternative zu den zentralen Branchenlösungen.
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