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01.04.2009

17 Millionen können jetzt Geld für die Weiterbildung bekommen

Noch mehr Menschen als bisher bekommen jetzt Geld für ihre Weiterbildung. Mit dem Prämiengutschein unterstützt der Staat die Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung für Erwerbstätige. Besonders Menschen mit geringem Einkommen sollen unterstützt werden, um vermehrt in die eigene berufliche Zukunft zu investieren. Ab 1. April 2009 gelten hierfür höhere Einkommensgrenzen: Arbeitnehmer sowie Selbständige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 20.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten sind es 40.000 Euro) beträgt, können ab sofort bei einer von 300 Beratungsstellen einen Prämiengutschein beantragen. Damit profitieren jetzt rund 17 Millionen Erwerbstätige in Deutschland vom Prämiengutschein - bislang waren es 15 Millionen. "Wir wollen, dass sich deutlich mehr Erwerbstätige als bisher regelmäßig weiterbilden", sagte Bundesbildungsministerin Schavan am Mittwoch in Berlin. "Der Prämiengutschein stärkt die Eigenverantwortung und hilft gezielt denjenigen, die bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne weiteres tragen konnten." Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 154 Euro. Interessierte erhalten den Prämiengutschein in einer Beratungsstelle in ihrer Nähe. Die Beraterinnen und Berater prüfen die Voraussetzungen und helfen darüber hinaus bei der Suche nach passenden Weiterbildungsinhalten und den entsprechenden Angeboten in der Umgebung. Hintergrund der Verbesserung: Im Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz hat die Bundesregierung unter anderem die Einkommensgrenze im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) angehoben. Die Einkommensgrenze für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist mit dieser identisch, sie steigt deswegen in gleicher Weise. Der Prämiengutschein ist eine Komponente aus dem Programm "Bildungsprämie" des Bundesministeriums für Forschung und Bildung (BMBF). Seit dem 1. Januar umfasst die Bildungsprämie außer dem Prämiengutschein eine weitere Komponente: Mit dem "Weiterbildungssparen" kann jeder, der über ein nach VermBG gefördertes Ansparguthaben verfügt, damit auch vor Ablauf der Sperrfrist seine berufliche Weiterbildung finanzieren - der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage bleibt weiter bestehen. So lassen sich leichter aufwändige Weiterbildungen finanzieren. Beide Komponenten - Prämiengutschein und Weiterbildungssparen - können übrigens miteinander kombiniert werden. Erwerbstätige können also doppelt profitieren, wenn sie alle Voraussetzungen erfüllen. Pressemitteilung des BMBF

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