Arbeitslosengeld (ALG I)

Arbeitslosengeld (ALG I) - Rechner

Wenn Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder Arbeitslosengeld beantragen möchten, können Sie hier Ihren voraussichtlichen Anspruch berechnen. Sie müssen lediglich ein paar Werte in die entsprechenden Felder eingeben und schon wissen Sie, wie viel Arbeitslosengeld Ihnen wahrscheinlich zusteht.

Arbeitslosengeld Rechner:
<p>Bitte wählen Sie für welches Jahr die Berechnung durchgeführt werden soll.</p> 
<p>Als Berechnungsgrundlage für Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld dient Ihr sozialversicherungspflichtiges Einkommen der vergangenen zwölf Monate.</p><p>Haben Sie im vergangenen Jahr nicht mindestens 150 Tage (Bemessungszeitraum) sozialversicherungspflichtig gearbeitet, wird der so genannte Bemessungsrahmen auf zwei Jahre ausgedehnt.</p>   
<p>Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Gehalt noch Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten haben, tragen Sie bitte ein, wie hoch die Summe dieser Zahlungen in den vergangenen zwölf Monaten war. Wenn Sie keine Einmalzahlungen erhalten haben, lassen Sie das Feld frei.</p>   Euro
<p>Um aus dem beitragspflichtigen Einkommen das tägliche Nettoentgelt zu berechnen, geben Sie bitte Ihre Lohnsteuerklasse an. Der Rechner setzt voraus, dass sich die Lohnsteuerklasse über den gesamten Bemessungszeitraum nicht geändert hat.</p><p>Da ein Lohnsteuerklassenwechsel auch negative Folgen für Ihren Arbeitslosengeld-Anspruch haben kann, lassen Sie sich vorher beraten, inwiefern sich ein Wechsel lohnt oder nicht.</p> 
<p>Wenn Sie Kinder haben, steht Ihnen ein erhöhter Leistungssatz von 67 Prozent des Leistungsentgeltes zu. Ohne Kinder erhalten Sie den allgemeinen Leistungssatz von 60 Prozent.</p><p>Wenn Sie oder Ihr mit Ihnen lebender Ehegatte bzw. Partner mindestens ein Kindergeld berechtigtes Kind haben, geben Sie bitte -Ja- an. Die Zahl der Kinder ist an dieser Stelle nicht relevant.</p> 
<p>Diese Angabe ist wichtig, da bei der Berechnung des voraussichtlichen Arbeitslosengeldes zwei unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen zur Renten- und Krankenversicherung (Ost und West) als Grundlage gelten.</p><p>Diese werden in unserem Rechner automatisch eingesetzt, sobald das Gehalt die jeweilige Grenze überschreitet.</p> 
Arbeitslosengeld

Anmerkung zum Rechner: Bitte beachten Sie, dass wir nicht alle Faktoren berücksichtigen können, die zur Berechnung des tatsächlichen ALG I nötig sind, die errechneten Werte dienen Ihnen aber zur Orientierung. Welche wichtigen Voraussetzungen Sie für den Bezug von ALG I erfüllen müssen, lesen Sie im untenstehenden Informationstext.



Tipps für Ihre persönlichen Finanzen

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I?

Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht bei Arbeitslosigkeit, es wird auch für die Dauer einer von der Agentur für Arbeit geförderten beruflichen Weiterbildung gezahlt.

Wer von einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit erfährt oder einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag hat, ist verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dem Termin persönlich arbeitslos melden. Wer erst später von seiner Kündigung erfährt, muss innerhalb von drei Tagen eine Agentur für Arbeit aufsuchen. Meldet man sich zu spät, droht eine Sperrfrist bezüglich der Leistungen. Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. Die Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Arbeitslosengeld.

Eine andere wichtige Voraussetzung sind die vorgeschriebenen Anwartschaften. Dies erfordert, dass man in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate (360 Kalendertage) versicherungspflichtig tätig war. Hier können auch Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung mit einbezogen werden. Eine ABM-Maßnahme führt allerdings nicht zu einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in der Arbeitslosenversicherung.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem Gehalt der letzten zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit. Hat der Arbeitslose im vergangenen Jahr nicht mindestens 150 Tage (Bemessungszeitraum) sozialversicherungspflichtig gearbeitet, wird der so genannte Bemessungsrahmen auf zwei Jahre ausgedehnt. Kommen auch in diesem Zeitraum keine 150 Tage mit versicherungspflichtiger Tätigkeit zusammen, nimmt man ein fiktives Gehalt als Berechnungsgrundlage.

Ansonsten wird aus dem Verdienst des letzten Jahres ein täglicher Durchschnittswert ermittelt. Hierzu wird das Gesamtbrutto im Bemessungszeitraum durch die Zahl der Tage geteilt. Hat also jemand das gesamte vergangene Jahr gearbeitet, wird die Summe seiner zwölf Monatsgehälter durch 365 geteilt. So ergibt sich das tägliche Bemessungsentgelt.

Zur weiteren Berechnung werden vom täglichen Bruttoentgelt anteilig die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Hat der Arbeitslose mindestens ein Kind, stehen ihm 67 Prozent vom errechneten Betrag zu, ansonsten 60 Prozent. Multipliziert man diesen täglichen Anspruch auf ALG I mit 30 Tagen, ergibt sich das monatliche Arbeitslosengeld.

Wichtig: Auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni werden zur Berechnung hinzugezogen.

Tipp: Wer nur ein geringes Arbeitslosengeld erhält, hat möglicherweise Anspruch auf zusätzliche Leistungen zur Grundsicherung, z.B. Arbeitslosengeld II, auch dies ist über die Agentur für Arbeit zu beantragen.

Mehr Informationen hierzu finden Sie in unserem ALG II-Rechner. Dort können Sie auch Ihren voraussichtlichen Anspruch berechnen.

Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?

Die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs richtet sich nach der Zeit, in der der Arbeitslose in einem versicherungspflichtigen Verhältnis tätig war. Diese Zeit wird innerhalb einer Rahmenfrist von drei Jahren, aber höchstens bis zu einem früheren Arbeitslosengeldbezug, gemessen.

Hier eine Übersicht zur Anspruchsdauer:

nach einer Versicherungspflicht
von mindestens...Monaten
Monate Anspruch auf ALG I
12 6
16 8
20 10
24 12

Für Arbeitslose nach Vollendung des 50. Lebensjahres gilt eine verlängerte Bezugsdauer. Bei 30 Monaten versicherungspflichtiger Tätigkeit haben sie Anspruch auf 15 Monate. Ab 36 Monaten Tätigkeit können sie 18 Monate lang Arbeitslosengeld beziehen, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben. Ab 58 Jahren und 48 Monaten Beitragszahlung besteht ein Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld.

Nach dem Ende des Anspruchs ist der Bezug von Arbeitslosengeld II möglich, auch bekannt als Hartz IV.

Hier finden Sie weitere Informationen zum ALG II sowie unseren Hartz IV Rechner, mit dem Sie Ihren möglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld II berechnen können.


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