Ab dem 1. Juli 2009 gilt die neue Kfz-Steuer. Diese ist Teil des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung. Dabei wird auch erstmalig neben dem Hubraum die CO2-Emission zur Berechnung herangezogen. Für Autos, die vor dem 1. Juli 2009 zugelassen wurden gelten die alten Steuersätze. Halter von Neuwagen, die ihr Fahrzeug ab dem 5. November 2008 erstzugelassen haben, sind ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit.
"In Baden-Württemberg liegen die Kosten für die Ausbildung zum Führerschein der Klasse B zwischen 1.400 Euro und 1.800 Euro. Dazu kommen noch die amtlichen Gebühren", so Peter Tschöpe, Vorsitzen ... weiter
"Zur Zeit können wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten. Bitte entschuldigen Sie diese Unannehmlichkeit." Dieser Satz erscheint, wenn man sich bei Ineas bzw. LadyCarOnline die Prämie für ei ... weiter
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