| Hausanschrift: |
Schellingstraße 4 10785 Berlin |
| Telefon: | (030) 2021 - 0 |
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| Internetadresse: | http://www.bvr.de |
Das Vertrauen der Bankkunden in die Sicherheit ihrer Einlagen sowie das Vertrauen der Geld- und Kapitalmärkte in die Stabilität des Bankensystems in Deutschland sind ein hohes Gut. Dabei sind die Stabilität des genossenschaftlichen FinanzVerbundes und das Vertrauen in die Bonität aller seiner Mitglieder von entscheidender Bedeutung für das erfolgreiche Wirken der deutschen Genossenschaftsbanken im Wettbewerb. Die Sicherungseinrichtung des BVR gewährleistet diese Stabilität und dieses Vertrauen in einem besonders hohen Maße. Sie schützt bei den ihr angeschlossenen genossenschaftlichen Banken stets
Seit ihrem Bestehen
Besonderheit:
Die Sicherungseinrichtung des BVR ist vom deutschen Gesetzgeber als so genannte institutssichernde Einrichtung gemäß § 12 Abs. 1 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) anerkannt worden. Dies bedeutet, dass die ihr angeschlossenen Banken keiner gesetzlichen Entschädigungseinrichtung gemäß §§ 6 f. EAEG zugeordnet sein müssen. Bei einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung ist der Schutzumfang - anders als bei einer institutssichernden Einrichtung - begrenzt auf den Gegenwert von 50.000 Euro der Einlagen. Diese Sonderregelung zugunsten von Banken, die einer institutssichernden Einrichtung angehören, wurde vom Gesetzgeber gewährt, weil die Sicherungseinrichtung des BVR auf Grund ihres Statuts die angeschlossenen Banken selbst schützt, insbesondere deren Liquidität und Solvenz gewährleistet, und über die dazu erforderlichen Mittel verfügt. Dies bestätigt die besondere Vertrauenswürdigkeit der Sicherungseinrichtung des BVR und den besonderen Schutzumfang für die Einlagen der Kunden bei einem der angeschlossenen Mitgliedsinstitute.
Quelle: http://www.bvr.de/public.nsf/index.html!ReadForm&main=4&sub=60
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News zu: Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e.V.