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Einlagensicherung der privaten Banken
Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken schützt die Guthaben von Kunden bei den privaten Banken in Deutschland. Dieser Schutz umfasst alle „Nichtbankeneinlagen“, also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt.
Durch diesen Einlagensicherungsfonds sind die Guthaben jedes einzelnen Kunden bei Mitgliedsbanken bis zur Höhe von 30% ihres haftenden Eigenkapitals gesichert.
Abweichend hiervon beträgt die Sicherungsgrenze für neu aufgenommene Institute bis zum Ende des dritten vollen Kalenderjahres ihrer Mitwirkung am Einlagensicherungsfonds grundsätzlich nur 250.000 €.
Quelle: http://www.bankenverband.de/pic/artikelpic/012009/0901_statut_einl_kurz_dt.pdf
Mietsache: Höhere Vorauszahlungen nur bei korrekter Abrechnung
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News zu: Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (Neueintritt)