| Hausanschrift: |
Kaiserstraße 29 60311 Frankfurt am Main |
| E-Mail: | visit@ecb.europa.eu |
| Internetadresse: | http://www.ecb.int/ecb/visits/html/index.de.html |
| Öffnungszeiten: | montags bis mittwochs sowie freitags, jeweils 10.30 Uhr und 14.30 Uhr |
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist die Zentralbank für die gemeinsame europäische Währung, den Euro. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Kaufkraft des Euro und somit Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten. Das Euro-Währungsgebiet setzt sich aus den 16 Ländern der Europäischen Union zusammen, die den Euro seit 1999 eingeführt haben.
EZB, ESZB und das Eurosystem
Seit dem 1. Januar 1999 ist die Europäische Zentralbank (EZB) für die Durchführung der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet – dem zweitgrößten Wirtschaftsraum der Welt nach den Vereinigten Staaten – verantwortlich.
Das Euro-Währungsgebiet entstand, als im Januar 1999 die Zuständigkeit für die Geldpolitik von den nationalen Zentralbanken von elf EU-Mitgliedstaaten auf die EZB übertragen wurde. Im Jahr 2001 kam Griechenland hinzu, Slowenien schloss sich dem Eurogebiet 2007 an. Zypern und Malta folgten 2008, die Slowakei trat dem Euroraum 2009 bei. Die Schaffung des Euro-Währungsgebiets und die Errichtung einer neuen supranationalen Institution, der EZB, waren Meilensteine im langen und komplexen Prozess der europäischen Integration.
Um dem Euro-Währungsgebiet beitreten zu dürfen, mussten die 16 Länder die Konvergenzkriterien erfüllen; auch die anderen EU-Mitgliedstaaten müssen diese Kriterien vor der Einführung des Euro erfüllen. Die Konvergenzkriterien legen die wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion fest.
Europäische Zentralbank
Rechtliche Grundlagen für die gemeinsame Geldpolitik sind der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank. Gemäß der Satzung wurden sowohl die EZB als auch das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) am 1. Juni 1998 geschaffen. Die EZB ist das Herzstück des Eurosystems und des ESZB. Die EZB und die nationalen Zentralbanken nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben gemeinsam wahr. Die EZB besitzt Rechtspersönlichkeit im Sinne des Völkerrechts.
Europäisches System der Zentralbanken
Das ESZB umfasst die EZB und die nationalen Zentralbanken (NZBen) aller EU-Mitgliedstaaten (Artikel 107 Absatz 1 des EG Vertrags), unabhängig davon, ob sie den Euro eingeführt haben oder nicht.
Eurosystem
Das Eurosystem besteht aus der EZB und den nationalen Zentralbanken der Länder, die den Euro eingeführt haben. Solange es EU-Mitgliedstaaten gibt, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören, werden das Eurosystem und das ESZB nebeneinander bestehen.
Euro-Währungsgebiet
Dem Euro-Währungsgebiet gehören die EU-Länder an, die den Euro eingeführt haben
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