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Der gesetzliche Entschädigungsanspruch für Bankkunden ist im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) geregelt. Das EAEG wurde aufgrund einer Novelle der diesem zugrunde liegenden EU-Einlagensicherungsrichtlinie im ersten Halbjahr 2009 grundlegend überarbeitet (EAEG-neu). Das neu gefasste Gesetz ist am 30. Juni 2009 in Kraft getreten. Es verpfl ichtet Kreditinstitute, zur Sicherung ihrer Einlagen und Verbindlichkeiten einer Entschädigungseinrichtung anzugehören. Die „Zuordnung“ zu einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung erfolgt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Entschädigungsanspruch
Dem EAEG zufolge haben alle Privatpersonen, Personengesellschaften und kleinen Kapitalgesellschaften einen der Höhe nach begrenzten Entschädigungsanspruch gegen die Entschädigungseinrichtung. Nicht geschützt sind dagegen die Einlagen von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern, Versicherungsunternehmen, mittleren und großen Kapitalgesellschaften sowie der öffentlichen Hand.
Der gesetzliche Einlagenschutz umfasst neben sämtlichen Einlagenarten – im Wesentlichen Sicht-, Termin- und Spareinlagen – auch auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, unterfallen dem Schutz dagegen nicht.
Umfang des Entschädigungsanspruchs
Die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öff entlicher Banken Deutschlands GmbH schützt alle Einlagen eines Kunden unabhängig von der Anzahl seiner bei einer Bank unterhaltenen Konten und unter Einschluss eventueller Zinsansprüche bis zu einem maximalen Gegenwert von 50.000 Euro. Sie schützt darüber hinaus 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu einem Gegenwert von höchstens 20.000 Euro.
Zum 31. Dezember 2010 ist vorgesehen, den gesetzlichen Entschädigungsanspruch von Kundeneinlagen gemäß den Vorgaben der EU-Richtlinie auf 100.000 Euro anzuheben. Der Kunde hat einen Entschädigungsanspruch nur, sofern seine Einlagen auf Euro oder auf die Währung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) lauten.
Eine Entschädigung aus einem Wertpapiergeschäft kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Wertpapiere abhanden gekommen sind und das Institut nicht zur Rückgabe der im Eigentum des Kunden befindlichen und für ihn verwahrten Wertpapiere in der Lage ist.
Einlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften werden bis zu 90 Prozent, maximal bis 20.000 Euro ersetzt. Die Obergrenze des Entschädigungsanspruches umfasst auch die Zinsansprüche der Kunden.
Zugeordnete Kreditinstitute
Der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH sind folgende Kreditinstitute zugeordnet (Stand 1. Juli 2009):
Quelle: http://www.voeb.de/de/ueber_uns/einlagensicherung_neu/
Mietsache: Höhere Vorauszahlungen nur bei korrekter Abrechnung
Sparbuch-Konditionen: PSD Bank Kiel senkt die Zinsen auf 0,65 Prozent
Tagesgeld-Zinsen bei der Finanzagentur fal len auf 0,17 Prozent
Festgeld-Zinsen bei der Volkswagen Bank fallen auf 1,50 Prozent
Volksbank Odenwald senkt die Zinsen für Tagesgeld auf 0, 70 Prozent
Zinsen sinken: PSD Bank Kiel senkt Fe stgeldzinsen auf 1,85 Prozent
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