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Der “Verband der Deutschen Freien Öffentlichen Sparkassen e.V.” - kurz “Verband der Freien Sparkassen” - hat gemäß seiner Satzung neben der “Förderung des Spargedankens und Sparkassenwesens im Allgemeinen” vor allem die Aufgabe, “die besonderen Interessen seiner Mitglieder” zu fördern und zu unterstützen. Diese leiten sich aus der Entstehungsgeschichte und dem rechtlichen Status der Freien Sparkassen ab.
Besonderheiten Freier Sparkassen
Die ersten deutschen Sparkassen wurden Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts häufig als Freie Sparkassen von sozial engagierten Privatpersonen gegründet. Später folgten zahlreiche Städte und Kreise mit eigenen Sparkassengründungen, sodass in Deutschland heute zwei eigenständige Sparkassenformen existieren. Am 31.12.2007 gab es in der Bundesrepublik Deutschland sechs Freie Sparkassen, die vom gemeinnützigen Engagement getragen werden. Auch ein öffentlich-rechtliches Institut gehört zum Verband der Freien Sparkassen, da dessen Ursprünge verbindende Elemente zu den übrigen Freien Sparkassen aufweisen. Die Gruppe der im Verband der Freien Sparkassen zusammengeschlossenen Institute repräsentiert rund 7 % des addierten Bilanzvolumens aller Sparkassen in Deutschland.
Aufgrund ihres privaten Status gelten für die Freien Sparkassen bestimmte, in den Sparkassengesetzen der Bundesländer enthaltene geschäftspolitische Restriktionen, etwa das Regionalprinzip, grundsätzlich nicht. Gleichwohl haben sich einige Freie Sparkassen freiwillig gewissen Regelungen unterworfen und Vereinbarungen mit den zuständigen Sparkassen- und Giroverbänden getroffen.
Trotz dieser Unterschiede sind die Freien Sparkassen Teil der deutschen Sparkassenorganisation, da sie - wenn auch auf anderer organisatorischer Basis und durch autonome Satzungsgestaltung - die gleichen gemeinnützigen Ziele verfolgen. Außerdem sind sie wie die Kommunalsparkassen “öffentliche”, d.h. “der Öffentlichkeit dienende” mündelsichere Sparkassen. Dabei ist unter Gemeinwohlorientierung bei allen Sparkassen gleichermaßen die breite Förderung der Lebensqualität der Menschen in ihrem Geschäftsgebiet zu verstehen.
Europäische Kooperation
Zu den traditionellen Verbandsaufgaben gehört die Förderung der grenzüberschreitenden Kooperation zwischen den Freien Sparkassen Europas. Inzwischen sind 36 Freie Sparkassen aus neun europäischen Ländern und der schwedische Verband Fristående Sparbankers Riksförbund (FSR) außerordentliche Mitglieder des Verbandes der Freien Sparkassen. Die Gruppe der außerordentlichen Mitglieder setzt sich aus Sparkassen von ganz unterschiedlicher Größenordnung zusammen. Damit bietet der Freie Verband den Mitgliedsinstituten eine breite Plattform für die Diskussion und den Austausch übergreifender Geschäftsinteressen und Anliegen, die gerade im Hinblick auf den gemeinsamen europäischen Wirtschaftsraum an Relevanz gewinnen.
Da die europäischen Freien Sparkassen eine große Vielfalt in Bezug auf ihre rechtlich-organisatorische Struktur sowie auf ihre geschäftspolitische Ausrichtung aufweisen, sind sie für die Geschäftstätigkeit der deutschen Mitgliedssparkassen von großem Interesse. Ferner ist der Zusammenschluss der Freien Sparkassen auch ein Forum, das die Anknüpfung und Intensivierung von grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen erleichtern soll. Daher sieht der Verband in der Verbreiterung der Mitgliederbasis in Europa eine wichtige Aufgabe, um den Freien Sparkassen in dem künftigen “Binnenmarkt Europa” ein noch stärkeres Gewicht zu verleihen.
Intensive Öffentlichkeitsarbeit
Der Verband der Freien Sparkassen setzt sich speziell dann für die Interessen seiner Mitgliedsinstitute ein, wenn wegen der privaten Rechtsform andere Beurteilungen und Lösungen als bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen erforderlich sind. Aufgrund des intensiven Meinungs- und Informationsaustausches mit den Mitgliedssparkassen im europäischen Ausland kann der Verband zudem auf vielfältige Erfahrungen der privaten Mitgliedsinstitute zurückgreifen. Er vertritt die Verbandsmeinung sowohl innerhalb des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes als auch unmittelbar gegenüber staatlichen Stellen und in der Öffentlichkeit.
Quelle: http://www.verband-freier-sparkassen.de/
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