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Der Ostdeutsche Sparkassenverband (OSV) ist umfassender Dienstleister seiner Mitgliedssparkassen und ihrer Träger (das sind Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände sowie in Sachsen auch der Sachsen-Finanzverband) in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Unter den 11 regionalen Sparkassenverbänden in Deutschland ist diese Vier-Länder-Verbandskonstruktion einmalig.
Sparkassenidee
Die Mitglieder des OSV und der Verband selbst verfolgen eine gemeinsame Sparkassenidee, nach der Effizienz im Markt mit gesellschaftlicher Verantwortung und Gemeinwohlorientierung zu kombinieren sind. Im Mittelpunkt steht dabei die Erfüllung des den Sparkassen von ihren Trägern übertragenen öffentlichen Auftrages mit dem Ziel eines flächendeckenden Angebots an Finanzdienstleistungen, der Förderung einer nachhaltigen regionalen Entwicklung und des sozialen Zusammenhalts der Regionen.
Öffentlicher Auftrag
Der öffentliche Auftrag beruht auf dem im Grundgesetz garantierten kommunalen Selbstverwaltungsrecht. Im Einzelnen findet er seinen Ausdruck in den Sparkassengesetzen der Länder und in weiteren rechtlichen Vorschriften.
Sparkassen und Kommunen
Sparkassen sind regional verankert und kommunal gebunden. Die 1999 in Rostock beschlossenen “Leitsätze für die Neuorientierung der ostdeutschen Sparkassenorganisation und für die Weiterentwicklung des Verhältnisses zwischen Sparkasse und Kommune” zeigen auf, wie die daraus erwachsenden Anforderungen in Gegenwart und Zukunft durch gemeinsames Handeln bewältigt werden können (Rostocker Leitsätze siehe unten).
Aufgaben des OSV
Der OSV hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er hat den Auftrag, das Sparkassenwesen zu fördern, insbesondere die Sparkassen, ihre Träger und die Sparkassen-Aufsichtsbehörden der Länder fachlich zu beraten und die Jahresabschlussprüfungen bei den Mitgliedssparkassen vorzunehmen. Hierzu unterhält der Verband eine Geschäftsstelle und die Prüfungsstelle.
Staatsaufsicht
Der OSV unterliegt der Staatsaufsicht. Diese wird im fünfjährigen Wechsel jeweils durch das für die Sparkassenaufsicht zuständige Landesministerium ausgeübt. Seit dem 1. Juli 2003 ist der Freistaat Sachsen für diese Aufsicht zuständig.
Quelle: http://www.osv-online.de/
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