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Die Schuldnerberatung ist ein relativ junges Gebiet in der sozialen Arbeit. Sie wurde seit Beginn der 80er Jahre mit wenigen Schuldnerberatungsstellen eingeführt und seitdem ständig ausgebaut. Die Anzahl ver- und überschuldeter Privathaushalte stieg ständig und die damit einhergehenden Problematiken (u.a. Sozialhilfebezug) haben in den dann folgenden 10 Jahren dazu geführt, dass Kommunen, Wohlfahrtsorganisationen und private Organisationen Beratung dieser Haushalte immer mehr anboten; sei es als spezialisierte Schuldnerberatung, sei es als integrierte Dienste in anderen Beratungsangeboten. Heute arbeiten deutschlandweit in ca. 1.100 Schuldnerberatungsstellen rund 1.700 BeraterInnen.
Mit der Einführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens (mit anschließender Restschuldbefreiung) im Jahr 1999 sind die Anforderungen an die Beratungskräfte im juristischen Bereich nochmals erheblich gestiegen. Das Beratungsangebot kann auf Grund fehlender personeller Kapazitäten den Bedarf an Informationen, Beratung, Unterstützung und Begleitung für überschuldete Menschen auch nicht annähernd abdecken. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend konstatierte Anfang 2005 die alarmierende Zahl von 3,1 Millionen überschuldeter Haushalte, in denen ca. 6 Millionen Menschen leben – in kapp der Hälfte dieser Haushalte leben Kinder. Somit sind ca. 8 % aller Haushalte von der Überschuldungsproblematik betroffen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung wurde bereits im Mai 1986 mit dem Ziel gegründet, den Austausch von Informationen, sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung der BeraterInnen zu strukturieren, systematisieren und qualifizieren. Gleichzeitig bestand ein Bedarf, die sozialen Bedingungen der Überschuldeten zu analysieren und professionelle Standards - nicht nur im Hinblick auf individuelle Problemlösungen, sondern auch mit Einbezug wirtschaftlicher und sozialpolitischer Bedingungsgefüge - zu entwickeln.
Quelle: http://www.bag-sb.de/
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