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Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Kontaktdaten:

Hausanschrift: Strandstr. 98
18055 Rostock
Telefon: 0381-2087050
Telefax: 0381-2087030
E-Mail: info@nvzmv.de
Internetadresse: http://www.nvzmv.de/


Wichtige Hinweise: Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern

Die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern (NVZ)ist ein eingetragener Verein und arbeitet seit 2004 anstelle der damals in Insolvenz gegangenen Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Die NVZ hat derzeit 25 eingetragene Mitglieder, darunter sowohl Einzelpersonen als auch Vereine und Verbände. (Antrag auf Mitgliedschaft als PDF-Download.) Die NVZ wird von einem dreiköpfigen Vorstand unter Leitung des geschäftsführenden Vorstandes, Dr. Jürgen Fischer, geleitet. Die Kontrolle über die Arbeit des Vorstandes übt ein ehrenamtlicher Verwaltungsrat unter Führung seiner Vorsitzenden, Karin Pätzmann, aus. Ziele und Aufgaben des Vereins sind in der Satzung verankert. (Unsere Satzung als PDF-Download.)

Die Beratungsstellen und -schwerpunkte

Die Arbeit konzentriert sich auf fünf Beratungsstellen, und zwar in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund und Güstrow. Neben der persönlichen Rechtsberatung zu allen aktuellen Verbraucherthemen, informieren die MitarbeiterInnen der NVZ auch zu Fragen der Patientenrechte, zu Aspekten der gesunden Ernährung, zu allen Facetten der Energieeinsparung und zu dem Thema wirtschaftlicher Verbraucherschutz, bei dem es vor allem um Prävention gegen Überschuldung geht. Ziel der NVZ ist es, Verbraucher allgemein und auch individuell über aktuelle Verbraucherthemen zu informieren, ihre Interessen gegenüber der Politik wahrzunehmen und eine allumfassende Verbraucheraufklärung über die Medien zu organisieren.

Unabhängigkeit und Finanzierung

Die Verbraucherarbeit in Mecklenburg-Vorpommern ist in jedem Fall unabhängig von Anbieterinteressen, sie fühlt sich keiner politischen oder konfessionellen Richtung verpflichtet. Deshalb erfolgt die Finanzierung vor allem über öffentliche Mittel, die der Bund, das Land Mecklenburg-Vorpommern und einige Kommunen zur Verfügung stellen. Überwiegend erfolgen die Zuwendungen, über deren Verwendung die NVZ umfänglich rechenschaftspflichtig ist, Projekt bezogen und sollen konkrete, nachvollziehbare Ergebnisse erbringen. Neben den Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln erwirtschaftet die NVZ auch Eigenmittel, und zwar vor allem durch Beratungsentgelte, Vorträge und den Verkauf von Ratgeberbroschüren. Auch durch die fachliche Mitwirkung der Experten der NVZ an der Erarbeitung von Beratungsstandpunkten in den Netzwerkgruppen des vzbv können die Eigeneinnahmen erhöht werden. Zuwendungen oder Spenden werden von Privatpersonen, nicht aber von Anbietern angenommen. Sie dürfen an keinerlei inhaltliche oder sonstige Bedingungen geknüpft sein, die die Unabhängigkeit der NVZ gefährden könnten.

Leitbild „Verbraucherzentrale“

Die NVZ sieht sich als Teil des Verbundes aller 16 Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes in Berlin. Wir stützen uns auf gemeinsame Grundsätze und Leitlinien der Arbeit und leisten unseren Beitrag zur Stärkung der Marke „Verbraucherzentrale“. (Selbstverständnis der Verbraucherzentralen als PDF-Download.) Durch Kooperation und Nutzung eines gemeinsamen Know How erzielen wir Synergieeffekte und sichern ein abgestimmtes Auftreten. Über den Verbraucherzentrale Bundesverband nutzen wir auch die Kontakte zu anderen Verbraucherverbänden.

Quelle: Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern