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Seit dem 1 Januar 2007 ist das Gesetz der Finanziellen Aufsicht in Kraft getreten. Ein Teil dieses Gesetzes ist die Einlagensicherung, der Nachfolger der Kollektiven Garantieregelung. Inhaltlich hat sich kaum etwas verändert, außer dass die maximale Höhe des gesicherten Betrages sich erhöht hat.
Der niederländiche Einlagensicherungsfonds beinhaltet kurz gefasst Folgendes: Falls eine Bank, die dem Einlagensicherungsfonds angehört, ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (z.B. im Falle einer Insolvenz), sind laut Beschluss vom 10.3.2009 die Spareinlagen jedes einzelnen Kontoinhabers mit bis zu € 100.000 auf Giro- oder Sparkonten abgesichert.
Diese Einlagensicherung gilt auch für Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland, die Konten bei einer deutschen Filiale eines niederländischen Kreditinstituts haben.
Weitere Infos unter: http://www.dnb.nl/
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