Gehaltsrechner

Der Gehaltsrechner berechnet aus dem Bruttolohn kostenlos das Nettogehalt und gibt einen Überblick, mit welchen Abzügen Sie rechnen müssen. Kontrollieren Sie Ihre Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung und sehen auf einen Blick alle Abzüge für Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.

Gehaltsrechner:
<p>Bitte wählen Sie das Jahr für die Berechnung.</p> 
<p>Bitte wählen Sie hier Ihr Geburtsjahr.</p>  
<p>Bitte tragen Sie Ihre Steuerklasse ein.</p><p>Diese finden Sie auf der Lohnsteuerkarte:</p><ul><li>Steuerklasse I: Ledige oder Allein-Lebende ohne Kinder <br /></li><li>Steuerklasse II: Ledige oder Allein-Lebende mit Kindern <br /></li><li>Steuerklasse III: Verheiratete Alleinverdiener <br /></li><li>Steuerklasse IV: Verheiratete Doppelverdiener <br /></li><li>Steuerklasse V: Verheiratete mit Nebenverdienst <br /></li><li>Steuerklasse VI: Nebenverdienst eines bereits anderweitig angestellten Arbeitnehmers.</li></ul> 
<p>Bitte wählen Sie die Zahl der Kinderfreibeträge. Diese finden Sie auf der Lohnsteuerkarte. Der Kinderfreibetrag ist eine steuerliche Größe, der gesetzlich mit der Zahlung des Kindergeldes verbunden ist.</p> 
<p>Bitte wählen Sie hier Ihr das Bundesland aus in dem Sie gemeldet sind.</p> 
<p>Bitte geben Sie an, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind. </p>  nein   ja
<p>Bitte geben Sie an, ob Sie Beiträge zur Sozialversicherung, also Krankenkassenbeiträge, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung sowie die Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen müssen.</p><p>Nach § 3 Nr. 63 EStG werden Arbeitgeberbeiträge                     an eine Pensionskasse bzw.                     Pensionsfonds steuerfrei belassen, wenn sie insgesamt im Kalenderjahr 4 Prozent der                     Beitragsbemessungsgrenze                     in der Rentenversicherung nicht übersteigen.</p>  nein   ja
      nein, Altersvorsorge nach ยง3
          Nr. 63 EStG
<p>Bitte tragen Sie hier Ihren Bruttolohn ein.</p>   Euro   
<p>Bitte geben Sie die im Bruttolohn enthaltenen monatlichen Versorgungsbezüge sowie die Anzahl der Bezugsmonate an.</p>   Euro   
<p>Bitte geben Sie den auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Steuerfreibetrag an. Durch die Eintragung des Freibetrags auf der Steuerkarte ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitsgeber einbehalten muss. Die Freibeträge beantragt man beim Finanzamt, wenn man bestimmte Aufwendungen hat oder einem Pauschbeträge zustehen.</p>   Euro
<p>Bitte tragen Sie hier Ihren Hinzurechnungsbetrag ein. Diesen finden Sie auf der ersten Lohnsteuerkarte wenn Sie sich in mehreren Dienstverhältnissen befinden.</p>   Euro