Steuerliche Veranlagung bei Ehegatten

Optimieren Sie Ihre gemeinsame Einkommenssteuer

Ob eine gemeinsame oder getrennte Veranlagung günstiger für Sie ist, rechnet Ihnen der Veranlagungsrechner aus.

Einkommensteuer-Veranlagung bei Ehepaaren:
Ehefrau Ehemann

<p>Bitte geben Sie hier Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen ein. Dieses ist die Summer aller Einkünfte (ohne Progressionsvorbehalt) abzüglich möglicher Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen sowie der Freibeträge.</p> 

Zu versteuerndes Jahreseinkommen:
  Euro   Euro

<p>Bitte geben Sie hier sämtliche Einkünfte an, die dem so genannten Progressionsvorbehalt unterliegen, zum Beispiel  Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Krankengeld, etc.</p> 

Einkünfte unter Progressionsvorbehalt:
  Euro   Euro

<p>Bitte geben Sie hier an, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind.</p> 

Kirchensteuerpflichtig:
               
 Link zum Einkommensteuer-Rechner

Tipps für Ihre persönlichen Finanzen zum Thema Veranlagungsrechner

Veranlagungsrechner

Ehegatten können steuerlich zwischen der Zusammenveranlagung und der getrennten Veranlagung wählen. Um dieses Wahlrecht nutzen zu können, müssen beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sein.

Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte der Ehegatten einzeln ermittelt und danach zusammengerechnet. Sie werden schließlich wie Steuerpflichtiger behandelt. Für die meisten Ehe-Paare ist dies die günstigste Variante.

Ehegatten werden getrennt veranlagt, wenn ein Partner diese Form der Veranlagung wählt. Dabei gibt jeder Ehepartner eine eigene Steuererklärung ab. Die erzielten Einkünfte werden nur dem jeweiligen Partner zugerechnet und nicht mit denen des Partners zusammengerechnet. Damit entspricht die getrennte Veranlagung im allgemeinen der Veranlagung von zwei Ledigen.